Hochschulische Ausbildung Logopädie
Das Gesetz über den Beruf des Logopäden (LogopG) wurde 2009 um eine Modellklausel ergänzt (§ 4 LogopG). Das bedeutet, es ist möglich, Logopädie direkt an einigen Hochschulen zu studieren (oft einhergehend als Kooperationsmodell mit Berufsfachschulen, siehe auch Studiengangsübersicht/Logopädie bezogen). Das Logopädiestudium erfolgt ebenfalls, wie die berufsfachschulische Ausbildung, auf der Grundlage des Gesetzes über den Beruf des Logopäden (LogopG) und der dazu gehörigen Ausbildungs- und Prüfungsordnung (LogAPrO).
Das Studium dauert, je nach Aufbau, 7 bis 8 Semester. Im Unterschied zur berufsfachschulischen dürfen für die hochschulische Ausbildung Änderungen in der Gestaltung der Ausbildung vorgenommen werden.Dies betrifft jedoch allein die Theoretische und Praktische Ausbildung der Anlage 1 der LogAPrO. Hier darf im Rahmen der hochschulischen Ausbildung die Fächergestaltung verändert werden.
- Die Praktische Ausbildung und die staatliche Prüfung gelten für die schulische und hochschulische Ausbildung gleichbleibend.
- Im sechsten Semester wird daher, ebenso wie in der berufsfachschulischen Ausbildung, die staatliche Prüfung mit den mündlichen, schriftlichen und praktischen Prüfungsteilen abgelegt.
- Die Student*innen dürfen sich somit, nach erfolgreich abgelegtem Examen im sechsten Semester, Logopädinnen/Logopäden nennen (§ 1 LogopG).
- Mit erfolgreichem Ablegen des Examens dürfen sie auch als Logopädin/Logopäde arbeiten und haben ebenfalls den Anspruch auf Zulassung als Heilmittelerbringer*innen. Sie dürfen alle Patient*innen behandeln. Und auch für sie gilt, dass hierzu eine ärztliche Verordnung notwendig ist.
- Es folgen dann noch 1 oder 2 Semester, die dem Bachelorabschluss dienen. Wenn die Bachelorarbeit erfolgreich geschrieben wurde, haben die Absolvent*innen der nach dem LogopG und der LogAPrO aufgebauten Studiengänge also neben dem Recht, die Berufsbezeichnung Logopädin/zu tragen, auch den Bachelor of Science (B. Sc.) in Logopädie erworben.
Hinweise zur Förderung der hochschulischen Ausbildung und zu Stipendien
Studieren im Ausland
Unter folgendem Link finden Sie weiterführende Informationen zum Studium im Ausland.
Studieren ohne Hochschulgangsberechtigung (HZB)
Es ist für beruflich Qualifizierte möglich, ohne Hochschulzugangsberechtigung ein Studium zu absolvieren. Dazu muss (zumeist) eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung vorliegen, verbunden mit einer entsprechenden mehrjährigen Berufserfahrung. Ein Studium ohne Hochschulzugangsberechtigung ist vor allem dann möglich, wenn es sich an die vorherige Ausbildung fachlich anschließt.
Studieren ohne Abitur/Fachabitur ist in jedem der sechzehn Bundesländer möglich. Dennoch unterscheiden sich die Regelungen, die die Bundesländer jeweils getroffen haben. Viele Hochschulen schreiben bereits aus, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um ein Studium ohne Abitur/Fachabitur aufnehmen zu können. Es kann sinnvoll sein, sich daher an die Studienberatung zu wenden, um weitere Informationen zu erhalten.
Ein Übersicht über verschiedene Möglichkeiten und Formen des Studierens ohne HZB bietet die entsprechenden Seite des Hochschulkompasses Studieren ohne Abitur - studieren ohne Abi - Hochschulkompass. Dort finden Sie auch Informationen der Bundesländer um die verschiedenen Regelungen der Bundesländer einzusehen.
Weiterführenden Informationen zur Ausbildung, zum Studium, zur Promotion, zur dbl-Wissenschaftsförderung und zur Vertretung der Studierenden
- FAQ zur Ausbildung und zum Beruf
- FAQ zum Akademisierungsprozess
- forum:logopädie online Informationen zu Studium, Forschung u.v.m. und der kostenlosen Datenbank evi-logo
- Studiengangsübersicht/Logopädie bezogen
- dbl: dbl-Wissenschaftsförderung (dbl-ev.de)
- Bundestudierendenvertretung BSV
- Sonderheft des forum:logopädie Januarausgabe 2013 zum Thema Akademisierung