Qualitätsmanagement
Was ist Qualitätsmanagement?
Die Qualität der medizinischen Versorgung wird in die Dimensionen Prozess-, Struktur- und Ergebnisqualität eingeteilt (Donabedian, 1980, zitiert nach Wübker, 2007). Dabei umfasst die Prozessqualität die Fähigkeiten und Qualifikationen der Leistungserbringer (z.B. bzgl. Diagnostik und Therapie), die Strukturqualität die Ausstattung mit Ressourcen (z.B. Material, Organisationsstruktur, …) und die Ergebnisqualität die Ergebnisse der Behandlung inklusive der Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten (Donabedian, 1980, zitiert nach Wübker, 2007).
Dem dbl ist das Qualitätsmanagement in der logopädischen Versorgung ein zentrales Anliegen.
Hier finden Sie Beispiele, die bei der Bewertung der Qualität der logopädischen Versorgung hinzugezogen werden:
1. Prozessqualität
Essentieller Bestandteil der logopädischen Versorgung sind die Diagnostik und Therapie.
Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (International Classification of Functioning, Disability and Health, ICF) orientiert sich sowohl an Fähigkeiten und Ressourcen als auch an Störungen der Patient*innen (WHO, 2005). Dieses Verständnis von Rehabilitation ist die Voraussetzung für eine teilhabe- und ressourcenorientierte logopädische Diagnostik und Behandlung.
Die Ziele der logopädischen Diagnostik hängen von der spezifischen Fragestellung an die Untersuchung ab. Je nach Fragestellung kann es sich beispielsweise um folgende Ziele handeln
- Erfassen der individuellen Symptome der Betroffenen
- Schweregradbestimmung einer Störung
- Ermittlung der Therapiebedürftigkeit
- Durchführung der Differenzialdiagnostik
- Bestimmen von Ressourcen und Umweltfaktoren
- Klären der Bedeutsamkeit des Problems aus Sicht der Betroffenen
- Therapieverlaufskontrolle und Nachweis von Therapieeffekten
Generell wird zwischen einer Querschnittdiagnose und einer Längsschnittdiagnose unterschieden. Die Querschnittdiagnose gibt Auskunft über den aktuellen Zustand, die Längsschnittdiagnose beinhaltet die Veränderungen, die sich im Laufe der Zeit entwickelt haben (Beushausen, 2007, 26).
Die vom Logopäd*innen gewählten Methoden der Diagnosefindung unterscheiden sich je nach logopädischem Störungsgebiet, Alter der betroffenen Person, Ätiologie und Krankheitsverlauf sowie individueller Therapiezielsetzung und diagnostischer Fragestellung. Bestandteil der logopädischen Befunderhebung ist neben der Anamnese (Eigen- bzw. Fremdanamnese) die spezifische Untersuchung mittels geeigneter Diagnostikverfahren.
Die Verfahren der Befunderhebung werden hypothesengeleitet ausgewählt. In der Ausbildung setzen sich Logopäd*innen mit den Zielsetzungen, der theoretischen Fundierung und Methodik von Screenings und Tests auseinander, lernen, sie mit Patient*innen durchzuführen, sie auszuwerten und zu interpretieren und eine logopädische Diagnose aus den Befunden abzuleiten, die als Grundlage für die Therapieplanung und damit zur Ableitung von Behandlungszielen dient. Eine interdisziplinäre Absprache bezüglich der Therapieziele, z.B. mit dem behandelnden Arzt/ der behandelnden Ärztin, gehört zum Alltag.
Leitlinien und Handlungsempfehlungen bieten eine sinnvolle Orientierungshilfe für die Therapieplanung und -evaluation.
Durch die Orientierung an medizinischen Leitlinien (LL) können Logopäd*innen die Transparenz ihres logopädischen Handelns gegenüber Kostenträger*innen und Ärzt*innen verbessern. Dementsprechend arbeiten Logopäd*innen bei der Erstellung von Behandlungsleitlinien der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) mit.
Der dbl hat im Jahr 2006/2007 das Projekt "Erstellung einer Synopse bereits veröffentlichter Behandlungsleitlinien" gestartet (Behandlungsleitlinien unter die Lupe genommen).
Um eine Sicherung der Behandlungsqualität gewährleisten zu können, besteht seit 2021 eine Fortbildungspflicht nach §124 Absatz 5 SGB V für alle Logopäden und Logopädinnen. Dabei sollen die Fortbildungen die „[…] Qualität der Behandlung mit den vereinbarten Heilmitteln, die Behandlungsergebnisse und die Versorgungsabläufe für Patientinnen und Patienten fördern bzw. positiv beeinflussen“ (Anlage 4 Fortbildungen zum Vertrag nach §125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie und deren Vergütung vom 15.03.2021).
2. Strukturqualität
Ein wichtiger Bestandteil der Strukturqualität ist die Dokumentation. Es werden Handlungsschritte schriftlich fixiert, was zum Reflektieren, Systematisieren, Darstellen und Präsentieren der logopädischen Arbeit führt. Die Dokumentation ist eine wichtige Grundlage zum Nachweis der Effektivität des logopädischen Handelns. Sie kann analog in der Papierakte oder digital in der durch die Praxis genutzten Praxissoftware erfolgen. Die Dokumentationspflicht ist im Patientenrechtegesetz § 630f BGB fixiert. Dort wird ebenfalls die Aufbewahrungspflicht der Dokumentation für die Dauer von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung beschrieben. Patienten und Patientinnen haben zudem das Recht, auf Verlangen die betreffende Patientenakte einzusehen, wenn keine erheblichen therapeutischen Gründe oder erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen (§ 630g BGB).
Der dbl stellt seinen Mitgliedern Berichtsformulare zum Download zur Verfügung (bitte einloggen). Dabei ist der Verordnungsbericht ein Kurzbericht, der neben den Personalien des/der Versicherten die Diagnosegruppe und therapeutische Diagnose, die Empfehlungen des Therapeuten/ der Therapeutin bezüglich formaler Anforderungen der weiteren Therapie sowie eine kurze Zusammenfassung des Therapieverlaufs und eine kurze Empfehlung zur weiteren Behandlung umfasst. Dieser wird von den Therapeut*innen ausgefüllt, wenn auf der Heilmittelverordnung das Kreuz bei „Therapiebericht“ gesetzt wurde.
Der behandelnde Arzt/ die behandelnde Ärztin kann darüber hinaus einmal pro Kalenderjahr einen ausführlichen Bericht anfordern. Dieser beinhaltet ausführliche Informationen zu therapeutischer Diagnostik, Statusfeststellung und Behandlung (Ziel, Inhalt, Verlauf, aktueller Stand, Compliance, Prognose, Empfehlung).
Hinweis: Die Berichtsformulare sind Bestandteil des Versorgungsvertrags, sodass diese unverändert bleiben müssen. Möglich ist: Ausdruck auf dem Praxisbogen oder Einfügung des Praxisbriefkopfs in der dafür vorgesehenen freien Fläche. Zu beachten ist allerdings, dass die unterste Zeile des jeweiligen Formulars erkennbar bleiben muss. Die vertraglich vereinbarte Leistung wird nur erfüllt und vergütet, wenn diese Formulare genutzt werden.
3. Ergebnisqualität
Um eine optimale Ergebnisqualität erreichen zu können, sollen die Prozesse der Struktur- und Prozessqualität von Logopädinnen und Logopäden regelmäßig beobachtet, bewertet und angepasst werden. Dazu zählt auch, die Therapie für jeden Patienten/ jede Patientin individuell zu gestalten und anzupassen, um das bestmögliche Ergebnis erreichen zu können.
Literatur:
Beushausen, U. (2007). Testhandbuch Sprache: Diagnostikverfahren in Logopädie und Sprachtherapie. Bern: Huber.
Donabedian, A. (1980). The definition of Quality and Approaches to ist Assessment, Ann Arbor.
Wübker, A. (2007). Der Zusammenhang zwischen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität in Deutschland – dargestellt für das Krankheitsbild des akuten Myokardinfarktes. In B.A. Kuchinke, T. Sundmacher & J. Zerth. Steuerungsprobleme im deutschen Gesundheitssystem. Aktuelle Ergebnisse empirischer Forschung. Universitätsverlag Ilmenau.