Hochschulische Ausbildung in der Logopädie
Am 4. Juni 2010 wurde in der Mitgliederversammlung des dbl mit der Verabschiedung der Berufsleitlinie 10 beschlossen, die hochschulische Ausbildung als Regelausbildung für die Logopädie zu fordern: „Logopädinnen und Logopäden üben einen Gesundheitsfachberuf auf der Grundlage einer einheitlichen, akademischen, berufsrechtlich geregelten, qualitätsgesicherten Ausbildung aus“ (Berufsleitlinie Logopädie Nr.10, Fassung 4. Juni 2010).
Hintergrund: Einfügen der Modellklausel § 4 Abs. 5 – Abs. 7 in das Gesetz über den Beruf des Logopäden (LogopG):
Ein erster Schritt in Richtung Akademisierung der Logopädie erfolgte im September 2009. Durch die Initiative des NRW-Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA; damalige Bezeichnung) konnte das Gesetz zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Pflege, der Hebammen, der Logopäd*innen, der Physiotherapeut*innen und der Ergotherapeut*innen in Kraft treten. Dadurch wurde es möglich, die Ausbildung zur Logopädin/zum Logopäden primärqualifizierend hochschulisch zu verorten. Seit 2010 gibt es somit primär- und damit berufsqualifizierende (Modell-)Studiengänge in der Logopädie nach den bundesgesetzlichen Bestimmungen des LogopG und der dazugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsordnung LogAPrO.
Aufgrund der Forderung der Gesundheitministerkonferenz (GMK) 2017, die Berufsgesetze einiger Gesundheitsberufe zu novellieren, wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BL-AG) eingerichtet. Am 5. März 2020 veröffentlichte das BMG die Ergebnisse der BL-AG "Gesamtkonzeption Gesundheitsfachberufe". Für die Logopädie wurde dort niedergelegt, dass die Vollakademisierung zu überprüfen sei (Eckpunkte 05.03.2020, S. 7). In dem zweiten Evaluationsbericht zu den Ergebnissen aus den Modellstudiengängen (22.Oktober 2021, DS 19/32710) wurde die Vollakademsierung der Logopädie eindeutig befürwortet (ebd. S. 42). Anmerkung. Der hochschulische Abschluss in der Logopädie entspricht europaweit dem Standard; dies bildete eine der Gründe zur Einfügung der Modellklausel 2009.
Die ursprüngliche Befristung dder Modellklausel ging zunächst bis zum 31.12.2017. Inzwischen wurde die Modellphase 2016 und 2020 verlängert; sie endet nun am 31.12.2024 (§ 11 LogopG).
Zusammenarbeit des dbl mit anderen Verbänden
2016 wurde der Arbeitskreis Berufsgesetz Logopädie/Sprachtherapie gegründet. Dieser Arbeitskreis setzt sich für ein einheitliches Berufsgesetz für die Logopädie/Sprachtherapie ein, in der die Vollakademisierung als Ausbildungsform verankert ist.
Als interdisziplinäre Vereinigung folgte 2019 die Gründung des Bündnisses Therapieberufe an die Hochschule, das sich für die Vollakademisierung in den drei Berufsgruppen Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie einsetzt.
- 2021: 2. Bericht über die Evaluation der Ergebnisse der Therapieberufe (PDF)
- 2020: Eckpunkte Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe (PDF)
- 2019: Stellungnahme dba, dbl, dbs, Logo D Bund-Länder Arbeitsgruppe (PDF)
- 2019: VAMOS Abschlussbericht (PDF)
- 2019: Stellungnahme des Fachbeirats VAMOS (PDF)
- 2017: Beschluss GMK 2017 TOP: 7.1 Novellierung der Gesundheitsfachberufe
- 2016: dbl-Stellungnahme Verlängerung Modellklausel (PDF)
- 2016: Bericht BMG Ergebnisse der Modellvorhaben Modellklausel (PDF)
- 2016: Bundesrat Modellvorhaben Modellklausel (PDF)
- 2015: Modellstudiengänge NRW Abschlussbericht (PDF)
- 2015: Modellstudiengänge NRW Beruferechtliche Begleitforschung (PDF)
- Link zur Seite: Forum Logopädie, Ausgabe "Akademisierung"
- Download: Kompetenzprofil für die Logopädie (PDF)
- Link zur dbl-Seite: Ausbildung und Studium
- Link zur dbl-Seite: Wissenschaft und Forschung
- Link zur Seite: forum:logopädie online