FAQ zu 1. Ausbildung und Beruf und 2. Akademisierung
1. Ausbildung und Beruf
In den nachfolgenden Fragen finden Sie Informationen zu den derzeitigen Ausbildungsmöglichkeiten in der Logopädie und weiterführende Informationen zum Berufsfeld.
Logopädinnen und Logopäden arbeiten an den fünf zentralen Störungsbereichen Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Hörstörungen. Logopädinnen und Logopäden arbeiten z. B. in den Bereichen Prävention, Früherkennung, Frühförderung, Therapie, Rehabilitation und Palliation und sind für die Beratung, Diagnostik und Therapie zuständig. Sie arbeiten mit Pateint*innen aller Altersgruppen zusammen.
Immer mehr Logopädinnen und Logopäden arbeiten auch im Bildungsbereich (z.B. frühkindliche Sprachförderung, insbesondere Beratung und Fortbildung von Eltern und Erziehern, oder Therapie von Lese-Rechtschreib-Störungen). Im präventiven Bereich sind Logopädinnen und Logopäden beispielsweise in der Stimmprophylaxe für Menschen in Sprechberufen tätig.
Das Statistische Bundesamt weist als „Beschäftigte im Gesundheitswesen >Berufe in der Sprachtherapie“ (hier stellt die Berufsgruppe der Logopädinnen und Logopäden die übergroße Mehrheit dar) für das Jahr 2020 insgesamt 31.000 Beschäftigte aus (davon ca.13.000 in Vollzeit). Mehr als 90% der Berufsangehörigen sind weiblich.
Seit Juni 2018 hat sich die Arbeitslage für Logopädinnen/Logopäden verändert. Die Engpassanalyse der Agentur für Arbeit ergab, dass auch für die Logopädie/Sprachtherapie ein Engpass besteht, der seitdem andauert.
Die Logopädieausbildung ist auf Bundesebene durch das Gesetz über den Beruf des Logopäden (LogopG) und die Ausbildungs- und Prüfungsordnung (LogAPrO) geregelt. Diese wurden 1980 erlassen und im Herbst 2009 durch die sogenannte Modellklausel (siehe unten) ergänzt (§ 4 Absatz 5 LogopG). Seitdem wird Logopädie auch an einigen Hochschulen als primärqualifizierendes Studium angeboten.
Zurzeit (Stand: November 2024) gibt es somit zwei Ausbildungsformen: die Ausbildung an Berufsfachschulen und das Hochschulstudium. Für beide gilt, dass das Examen nach den Vorgaben der LogAPrO durchgeführt wird. (Für die Modellstudiengänge in der Logopädie gibt es die Möglichkeit, den theoretischen und praktischen Unterricht der Ausbildung zu ändern, Anlage 1 LogAPrO). Die Prüfung beinhaltet einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil. Während die berufsfachschulische Ausbildung mit dem erfolgreich abgelegten Examen beendet ist, folgen bei den Studiengängen (je nach Studienkonzeption) noch ein bis zwei Semester, in denen die Bachelorarbeit geschrieben wird. Mit Abschluss des Studiums haben die Absolventinnen und Absolventen somit das staatliche logopädische Examen abgelegt und den Bachelortitel erworben. Der Bachelortitel bei den Modellstudiengängen der Logopädie wird als Bachelor of Science (B. Sc.) vergeben. Unabhängig von der Ausbildungsform haben alle, die erfolgreich das Examen nach dem LogopG und der LogArO bestanden haben, das Recht, sich Logopädin/Logopäde zu nennen (§1 LogopG - Führung der Berufsbezeichnung).
Ausbildung an Berufsfachschulen:
Derzeit gibt es in der Bundesrepublik Deutschland ca. 78 staatliche oder private Berufsfachschulen für Logopädie. Alle Berufsfachschulen, egal in welcher Trägerschaft, müssen staatlich anerkannt sein.
Ausbildung an Hochschulen:
Im Herbst 2009 hat der Gesetzgeber das Logopädengesetz um eine Modellklausel ergänzt (§ 4 Abs. 5 bis Abs. 7 LogopG). Die Bundesländer haben dadurch die Möglichkeit, die Ausbildung an den Hochschulen durchzuführen, wie es in den anderen europäischen Ländern üblich ist. Die Modellklausel in den Berufsgesetz ist nunmehr bis zum 31.12.2024 gültig (siehe auch § 11 LogopG). Ab dem 01.01.2025 ist damit die Ausbildung hochschulisch möglich, ohne nocch einen Modellstatus zu haben. Die derzeeit bestehenden (Modell)Studiengänge werden damit ab 2025 in das reguläre Hochschulangebot der entsprechenden Hochschulen aufgenommen. Bundesländer und Hochschulen können des Weiteren neue Logopädiestudiengänge schaffen. - Darüber hinaus wird für 2026 eine Neufassung des Berufsgesetzes erwartet.
Weitergehende Informationen zu den Themen Ausbildung und Studium finden Sie unter www.dbl-ev.de >Bildung>Ausbildung und Studium
Nach dem LogopG bestehen für die Berufsfachschulausbildung folgende bundesweit geregelten Voraussetzungen: eine abgeschlossene Realschulausbildung oder eine andere, gleichwertige Ausbildung oder eine nach dem Hauptschulabschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer. Die Statistik zeigt jedoch, dass die überwiegende Mehrzahl der Logopädinnen über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügt (über 90 %).
Die Zugangsvoraussetzungen für die primärqualifizierenden Modell-Studiengänge der Logopädie entsprechen den allgemeinen Voraussetzungen für den Hochschulzugang.
Die hohen Ansprüche der theoretischen Ausbildung führen dazu, dass von den Schulen in der Regel Bewerber*innen mit Abitur oder Fachabitur bevorzugt angenommen werden. Im Rahmen von Aufnahme- und Eignungsprüfungen und einer stimmärztlichen Untersuchung wird zudem die persönliche Eignung für diesen vielseitigen therapeutischen Beruf geprüft. Wichtige Aspekte sind: differenziertes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen, keine Sprech- und/oder Sprachfehler, eine gute und belastungsfähige Stimme, ein gutes Gehör, Musikalität, Einfühlungsvermögen, hohe Aufmerksamkeits- und Teamfähigkeit sowie Interesse an Medizin, Psychologie und Pädagogik.
Angesichts der zunehmenden Zahl von Patient*innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, sind auch gute (oder sogar muttersprachliche) Kenntnisse in weiteren Sprachen sowie ausgeprägte interkulturelle Kompetenzen von Vorteil.
Bei den Studiengängen kommt es zu unterschiedlichen Bewerbungsverfahren. Zum Teil erfolgt die Zulassung über einen Numerus Clausus, zum Teil über Auswahlverfahren, die sich an den o. g. Auswahlkriterien orientieren. Genauere Auskünfte sind über die Studiengänge und die entsprechende Studienberatungen zu erfahren.
Wie viele Bewerber*innen es derzeit pro Ausbildungsplatz an Berufsfachschulen bzw. pro Studienplatz an Hochschulen mit einem einschlägigen Studiengang gibt, ist nicht bekannt.
Externe Praktika werden außerhalb der Ausbildungsstätten durchgeführt: Studierende (dieses Begrifflichkeit umfasst alle Personen, die in der Ausbildung sind, unabhängig davon, ob es sich um eine schulische oder hochschulische Ausbildung handelt) gehen dazu beispielsweise in logopädische Praxen, Kliniken, Rehaeinrichtungen, Kindergärten oder Beratungsstätten. Die externen Praktika dienen der Hospitation und der Erweiterung und Vertiefung der bereits an den Ausbildungsstätten erworbenen praktischen Fähigkeiten in den Bereichen logopädische Diagnostik, Befunderhebung, Beratung, Therapieplanung und Therapiedurchführung. Externe Praktika sollen darüber hinaus den Studierenden einen Einblick in die Strukturen und Arbeitsabläufe unterschiedlicher logopädischer Arbeitsbereiche vermitteln. Die externen Praktika sind daher als eine Ergänzung zu sehen und bilden kein Ersatz für die praktische Ausbildung, die in den Berufsfachschulen bzw. Hochschulen selbst erfolgen soll (interne praktische Ausbildung). Die praktische Ausbildung findet unter Supervision und Praxisanleitung durch die Praktikumsverantwortlichen in Abstimmung mit der Ausbildungseinrichtung und den zuständigen Lehrkräften statt.
Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien wurde im März 2018 vereinbart, dass die Ausbildung in den Gesundheitsberufen, so auch für die Logopädie, schulgeldfrei gestaltet werden müsse. Auf Bundesebene wurde dazu noch keine Regelung geschaffen. Dennoch hat sich in den vergangenen Jahren viel getan. Der überwiegende Teeil der Bundesländer hat landeseigene Finanzierungsmöglichkeiten geschaffen, so dass –abhängig von den Bundesländern- das Schulgeld ganz entfällt, teilweise vom Land übernommen wird oder aber noch keine Regelungen in Bundesländern getroffen wurden. Genaue Angaben hierzu sind im Netz und/oder auf Anfrage bei den Schulen zu erhalten.
Für die Dauer der Ausbildungszeit kann die Bundesausbildungsförderung (BAföG) beantragt werden.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der dbl-Website unter https://www.dbl-ev.de/bildung/ausbildung-und-studium/foerderung-ausbildung-und-studium/.
In einigen Ausnahmefällen erfolgt auch eine Ausbildungsvergütung während der Ausbildungszeit. Dies ist an einer geringen Anzahl von Schulen der Fall, da diese den entsprechend tarifgebundenen Krankenhäusern bzw. Kliniken angeschlossen sind.
Die schulische Ausbildung dauert in der Regel sechs Semester bzw. drei Jahre. Es handelt sich um eine Vollzeitausbildung. In diesem Zeitraum werden – entsprechend der Ausbildungs- und Prüfungsordnung - mindestens 1740 Stunden theoretische und 2100 Stunden praktische Ausbildung absolviert (eine genauere Stundenübersicht ist in der LogAPrO zu finden)
Die hochschulische Ausbildung umfasst weitere Studienzeiten. Je nach Gestaltung des Studienganges schließen sich den drei Jahren noch ein bis zwei Semester an, in denen u.a. die Bachelorarbeit geschrieben wird. Damit liegt die Studiendauer bei 3,5 bis 4 Jahren.
Zu den Inhalten der theoretischen Ausbildung gehören:
- Theorie im medizinischen und sprachpathologischen Bereich (Anatomie, Physiologie, Pathologie, Logopädie, Phoniatrie, Audiologie incl. Pädaudiologie und Hörgeräteakustik, Hals-Nasen- Ohren-Heilkunde, Aphasiologie, Pädiatrie und Neuropädiatrie, Neurologie und Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kieferheilkunde),
- Theorie im sozial- und sprachwissenschaftlichen Bereich (Psychologie, klinische Psychologie, Pädagogik, Sonderpädagogik, Soziologie, Linguistik, Phonetik, Berufs-, Staats- und Gesetzeskunde).
Die praktische Ausbildung untergliedert sich in:
- Hospitationen in Logopädie, Phoniatrie und anderen fachbezogenen Bereichen,
- Praxis in der Zusammenarbeit mit den Angehörigen des therapeutischen Teams auf den Gebieten der Audiologie und Pädaudiologie und der Psychologie (einschließlich Selbsterfahrungstechniken).
- Hinzu kommt noch das Fach Musiktherapie.
Logopädinnen und Logopäden arbeiten in unterschiedlichen Einrichtungen, beispielsweise in Kliniken, in Rehabilitationseinrichtungen, in logopädischen Praxen, in Förderzentren und in Kindergärten, an Berufsfachschulen und an Hochschulen. Für Lehrende an Berufsfachschulen gelten zum Teil landesgesetzliche Bestimmungen, die die Voraussetzungen regeln. So gibt es einige Bundesländer, die die pädagogische Qualifikationen nachgewiesen haben wollen, andere ein Studium und andere Bundesländer haben keine Regelungen getroffen. Die Lehre an den Hochschulen richtet sich nach den landesgesetzlichen Bestimmungen im Hochschulrecht.
Immer mehr Logopädinnen und Logopäden arbeiten auch außerhalb des medizinisch-therapeutischen Berufsfeldes, zum Beispiel im Bildungsbereich (in der Sprachförderung, insbesondere in der Beratung und Fortbildung von Eltern und Erziehern oder in der Lese-Rechtschreib-Therapie). Auch in der Prävention sind Logopädinnen tätig (z.B. Stimmprophylaxe für Menschen in Sprechberufen).
Behandelt werden Menschen aller Altersstufen, wobei Kinder einen großen Anteil der Patient*innen ausmachen. Aufgrund der demografischen Entwicklung nimmt seit einigen Jahren die Zahl der älteren Patient*innen stetig zu. Im Mittelpunkt der Arbeit der Logopädinnen und Logopäden steht die logopädische Diagnostik und Befunderhebung, die therapeutische Behandlung sowie die Beratung der Patient*innen und ihrer Angehörigen.
Behandelt werden Störungen der Stimme, der Sprache, des Sprechablaufs, des Hörens, des Redeflusses, des Schluckvorgangs und der Nahrungsaufnahme. Diesen Störungen liegen verschiedene Krankheitsbilder zugrunde: z. B. Stimmstörungen organischer, funktioneller oder seelischer Art, Störungen nach einer Kehlkopfoperation (mit Erlernen einer Ersatzstimme), spezifische Störungen der Sprachentwicklung bei Kindern, Verzögerungen der Sprachentwicklung unterschiedlicher Ursachen, Störungen der Sprache, des Sprechens oder des Schluckens nach neurologischen Erkrankungen oder Unfällen, Sprach- und Sprechstörungen aufgrund von Hörstörungen und Störungen des Redeflusses (Stottern, Poltern).
Ja, Logopädinnen und Logopäden unterliegen als Angehörige eines Heilberufes der Schweigepflicht gemäß § 203 des Strafgesetzbuches (StGB). Dies gilt auch für Studierende in der Ausbildung.
Für eine erfolgreiche logopädische Arbeit sind auch nach Abschluss der Berufsausbildung kontinuierliche Fortbildungen unumgänglich. Es werden zahlreiche Fortbildungsmaßnahmen in den verschiedenen Störungsbereichen angeboten. Diese beziehen sich beispielsweise auf spezifische und/oder neu entwickelte Therapiemethoden und Diagnostiken oder auf wichtige neue Erkenntnisse der logopädischen Forschung. Relevant sind aber auch Fortbildungen zur Beratungsarbeit, zur Prävention, zur Rehabilitation oder zur Gesprächsführung. Für freiberuflich Tätige sind darüber hinaus Fortbildungen zum Qualitäts- und Praxismanagement wichtig. Auch für Tätigkeiten außerhalb des medizinischen Bereichs werden zahlreiche einschlägige Weiterbildungen angeboten.
Für Lehrende in logopädischen Ausbildungsstätten hat der dbl ein Zertifikat entwickelt, siehe unter Bildung/Lehrlogopäd*innen und Lehrende/Zertifizierungen. Die Voraussetzungen, an Ausbildungsstätten für Logopädie zu unterrichten, richten sich nach den landesrechtlichen Bestimmungen; dies gilt ebenso für Lehrende an Hochschulen (Hochschulgesetzgebung des jeweiligen Bundeslandes).
Als Heilmittelerbringer*innen unterliegen Logopädinnen und Logopäden der Fortbildungspflicht auf der Grundlage des Versorgungsvertrages nach § 125 Absatz 1 Sozialgesetzbuch V (SGB V) zwischen den Verbänden der Heilmittelerbringer*innen und den Verbänden der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Diese Vorschriften gelten ausschließlich für zugelassene Inhaber*innen logopädischer Praxen und für Fachliche Leiter*innen von Einrichtungen mit gültiger Kassenzulassung zur Behandlung gesetzlich versicherter Patient*innen. Der Umfang der notwendigen Fortbildung wird in Punkten ausgedrückt. Dabei entspricht ein Fortbildungspunkt (FP) einer Unterrichtseinheit (UE) von 45 Minuten. Die Fortbildungsverpflichtung beträgt 60 FP in 4 Jahren. Dabei sollten möglichst 15 Punkte jährlich erworben werden.
Die Praxisleitung hat des Weiteren dafür Sorge zu tragen, dass die in der Praxis tätigen Logopäd*innen innterhalb von 4 Jahren Fortbildungen absolvieren, zu deren Nachweis 20 Fortbildungspunkte für diese Zeit gesammelt werden müssen.
Einige Hochschulen bieten Studiengänge an, die auf eine Berufsfachschulausbildung aufbauen und unterschiedliche, hochschulische Weiterqualifikationen ermöglichen. So bereiten manche Hochschulstudiengänge auf Leitungsfunktionen in der Lehre, in privaten Krankenhäusern oder in Praxen vor. Andere Studiengänge sind interdisziplinär ausgerichtet und vertiefen dabei auch das logopädischen Wissen.
Weitere Informationen über Studiengänge und Studienmöglichkeiten finden Sie unter www.dbl-ev.de >Bildung>Ausbildung und Studium>Studiengangsübersicht
Die Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs angestellter Logopädinnen und Logopäden sind derzeit noch begrenzt. Häufig handelt es sich dabei um Leitungsstellen in klinischen Einrichtungen, Fachleitungsstellen in Praxen oder Stellen in der Lehre (an Ausbildungsstätten). Die primärqualifizierende Hochschulausbildung kann, insbesondere im Bereich von Wissenschaft und Forschung, die beruflichen Möglichkeiten in der Logopädie deutlich verbessern.
Selbständige und Angestellte in logopädische Praxen
Selbständige Logopädinnen und Logopäden, die freiberuflich Inhaber*innen einer logopädischen Praxis sind, haben verschiedene Einnahmequellen. Ärztlich verordnete Diagnostik und Therapie werden z. B. durch die gesetzliche Krankenversicherung, die Privatkassen und Kooperationspartner (z.B. Kliniken) vergütet. Daneben bieten zunehmend präventive Leistungen (z.B. Stimmschulung) sowie Teilhabeleistungen (z.B. Lese-Rechtschreib-Training) weitere Angebotsfelder.
Insbesondere die Vergütung durch die gesetzlichen Krankenkassen basiert auf vertraglichen Preisvereinbarungen, die 2019 durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ganz neu geregelt wurden. So wurden z. B. bundeseinheitliche Preise für die Diagnostik und Behandlungen vereinbart, die auf den Höchstpreisen fußen. Geregelt werden alle Bestimmungen für gesezlich Versicherte und der Umfang der logopädischen Leistung in dem Versorgungsvertrag (seit Mitte März 2021).
Die Mehrheit der angestellten Logopädinnen und Logopäden arbeitet in logopädischen Praxen. Deren Verdienstmöglichkeiten richten sich nach der oben genannten Finanzierung der Praxen, die die Basis für die Lohnkalkulation bildet. Es gibt keinen Tarifvertrag. Eine Spezialisierung oder Leitungsfunktion kann die Verdienstmöglichkeiten leicht erhöhen.
Angestellte in tarifgebundenen Einrichtungen
Im öffentlichen Dienst, bei kirchlichen Trägern und in vielen anderen großen klinischen Einrichtungen werden angestellte Logopädinnen und Logopäden nach entsprechenden Tarifverträgen (TVöD, TV-L, AVR, Haustarifverträge) vergütet. Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) gilt als Leittarif für die Entlohnung, jedoch sind Abweichungen in anderen Tarifverträgen möglich.
Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes auf Bundes- und Landesebene werden insgesamt in 15 Entgeltgruppen unterteilt (EG1 bis EG15), die in 6 Stufen unterteilt sind. Logopädinnen und Logopäden werden in das Tarifsystem nach ihrer aktuellen Tätigkeit eingruppiert.
Seit dem 1. Januar 2017 gilt eine neue Eingruppierungsordnung, in der Logopädinnen und Logopäden im TVöD mindestens in der Entgeltgruppe 7 eingestuft werden – bei besonders anspruchsvollen Tätigkeiten können auch die Stufen 9b bzw. 9a erreicht werden. Zunehmende Berufserfahrung wird über eine Stufenentwicklung innerhalb einer Entgeltgruppe honoriert. Für Leitungskräfte und deren Stellvertreter/innen gelten im Gesundheitsbereich besondere Eingruppierungen (EG9b bis EG12). Bei der Eingruppierung von Lehrkräften im Gesundheitsbereich ist neben der Art der Tätigkeit auch die jeweilige Qualifikation von Bedeutung
Die Preise für die Patient*innen privaten Krankenversicherungen werden nicht zentral verhandelt, sondern von den Praxisinhaber*innen selbst festgelegt.
Das außerordentlich breite logopädische Behandlungsspektrum, der wissenschaftliche Fortschritt in der logopädischen Forschung und in den Bezugsdisziplinen, die wachsende logopädische Fachexpertise, der Trend zu medizinischen Versorgungssystemen (Stichwort: Disease Management) und die immer wichtiger werdende Qualitätssicherung befördern die beruflichen Spezialisierung von Logopädinnen und Logopäden auf spezifische Therapieschwerpunkte.
Auch die Entwicklung der Fallzahlen in einzelnen Störungsbereichen (zum Beispiel die aufgrund der demographischen Entwicklung wachsende Zahl von Patient*innen mit neurologisch bedingten Sprech-, Sprach- und Schluckstörungen sowie mit multimorbiden und chronischen Krankheitsbildern) und die zunehmende sprachlich-kulturelle Vielfalt der Patient*innen sprechen für eine Spezialisierung in der Logopädie. Die Spezialisierung in der Logopädie wird jedoch nicht als spezielle Leistung vergütet. Nach wie vor haben die Logopädinnen und Logopäden nach erfolgreich absolvierter Ausbildung den Anspruch auf Zulassung als Heilmittelerbringer*innen nach § 124 Sozialgesetzbuch V (SGB V). Damit geht einher, dass sie alle Störungsbilder der Logopädie, die in der Heilmittelrichtlinie und dem Heilmittelkatalog aufgeführt sind, behandeln.
Nach Abschluss der schulischen Ausbildung bzw. des primärqualifizierenden Studiums der Logopädie nach dem LogopG können sich Logopädinnen und Logopäden selbständig machen. Gemäß § 124 SGB V besteht für sie der Anspruch auf eine Vollzulassung als Heilmittelerbringer*innen. Wer seine logopädischen Leistungen als Selbständige/r mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen will, braucht diese Kassenzulassung nach §§ 124, 125 SGB V. Die Einzelheiten sind in dem Versorgunsvertrag für die Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie vom 15.03.2021, Anlage 5 Zulassungsvoraussetzungen, geregelt.
Eine direkte Kostenanangabe kann der dbl nicht geben, da Miete und andere zu leistenden Kosten standortabhängig sind. In der Anlage 5 des Versorgungsvertrages für die Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie vom 15.03.2021 sind die Mindestanforderungen, die für eine Praxiseinrichtung nachzuweisen sind, gelistet. Zur Grundausstattung einer logopädischen Praxis sind beispielsweise, neben geeigneten Räumen, die Anschaffung von (mindestens) zwei Computern zu empfehlen (für therapeutische Zwecke und für die Verwaltung). Des Weiteren Geräte zur akustischen und visuellen Aufzeichnung (beispielsweise von Diagnostiken und Therapie) sowie eine übliche Büroausstattung. Hinzu kommen die Kosten für logopädisches Diagnostik- und Therapiematerialien, die, je nach Therapieschwerpunkt und ausgewähltem Material, unterschiedlich ausfallen können. Mittlerweile werden auch Therapiematerialien mehr und mehr digital angeboten, so dass z. B. Tabletts in der Therapie und bei Hausbesuchen genutzt werden.
Die Anforderungen an eine qualitätsgesicherte patientenorientierte Ausbildung wachsen ständig. So insbesondere auch durch den demographischen Wandel und die Veränderung des Krankheitsspektrums (Anwachsen chronischer Erkrankungen, Mulitimorbidität) bedingt. Die in allen Gesundheitsbereichen immer stärker in den Blickpunkt rückenden Qualitätsanforderungen in Diagnostik und Therapie, die Gewährleistung einer auch zukünftig adäquaten Gesundheitsversorgung haben dazu geführt, dass der Deutsche Bundesverband für Logopädie seit Jahren fordert, die Ausbildung der Logopädinnen und Logopäden - wie in allen anderen Ländern der Europäischen Union - an den Hochschulen anzusiedeln.
Die Akademisierung der Ausbildung ist nicht zuletzt die zentrale Voraussetzung für die dringend notwendige breitere Etablierung einer eigenständigen logopädischen Wissenschaft und Forschung in Deutschland. Diese ist eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung evidenzbasierter Praxis, die insbesondere von den Kostenträgern im Gesundheitswesen zunehmend eingefordert wird.
Die Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Ergotherapeuten, Hebammen, Logopäden und Physiotherapeuten im Juli 2009 durch den Deutschen Bundestag hat die Logopädie diesem Ziel einen Schritt nähergebracht. Im Herbst 2009 fand diese Klausel Eingang in die Berufsgesetze, so dass Hochschulen seitdem. primärqualifizierende Studiengänge einrichten können. Die Erprobung der Modellklausel war zunächst bis zum Jahr 2017 begrenzt. Mittlerweile wurde sie zweimal verlängert und wird nun zum 31.12.2024 enden (§ 11 LogopG).
Der dbl hat die Einführung der Modellklausel als ersten wichtigen und richtigen Schritt in Richtung einer unverzichtbaren Vollakademisierung der logopädischen Ausbildung begrüßt. Er fordert, dass mit Ablauf der verlängerten Modellklausel 2024, die Vollakademisierung für die Logopädie umgesetzt und somit die hochschulische Ausbildung in der Logopädie die alleinige Ausbildungsform wird. Dies entpricht dem europäischen und internationalem Standard.
Weitere Informationen zur Forderung des dbl zur Hochschulausbildung für die Logopädie sind hier zu finden:
• dbl-ev.de >der-dbl >Positionspapiere >Positionspapier „Primärqualifizierende Hochschulausbildung“
• dbl-ev.de >Bildung >Ausbildung und Studium >FAQ zur Akademisierung der Logopädie
2. Akademisierung
In den vergangenen Jahrzehnten hat sich der dbl für die hochschulische Ausbildung als Regelausbildung in der Logopädie engagiert eingesetzt.
Der Akademisierungsprozess der Logopädie ist seit Einfügung der Modellklausel (2009) in das Gesetz über den Beruf des Logopäden (LogopG) stetig vorangeschritten.
Die FAQs dienen dazu, die Fragen, die seitens der Mitglieder zur Akademisierung gestellt wurden, zu beantworten.
Zur historischen Entwicklung der Logopädie hat Frau Dr. Heidi Macha-Krau seit 1993 mehrere Artikel verfasst, die im Forum Logopädie seitdem erschienen sind.
Hier können Sie eine kurze Zusammenfassung zur Historie nachlesen.
Im Forum Logopädie, Ausgabe 3/2014 ist kostenfrei der Artikel von Frau Dr. Macha-Krau "Ich will doch nur helfen" - Zur Emanzipation der Logopädie (S. 24) einzusehen.
Der Arbeitskreis Berufsgesetz für die Logopädie/Sprachtherapie wurde im Januar 2016 auf Initiative des dbl gegründet. Alle Informationen, die bereits erstellten Dokumente finden Sie unter:
Die anderen Artikel sind zu finden im Archiv des Forum für die Zeit von 2004 - 2005.
Die Artikel zur gesamten Historie sind veröffentlicht worden im Forum Logopädie von 1993 bis 1995:
- FL 1993, Heft 4, S. 11-15 Entwicklung der Logopädie, Teil I
- FL 1994, Heft 2, S. 14-18 Entwicklung der Logopädie, Teil II
- FL 1995, Heft 1, S. 11-13 Entwicklung der Logopädie, Teil III
1991 gründete der dbl gemeinsam mit anderen Berufsverbänden die interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaft der Medizinalfachberufe in Therapie und Geburtshilfe (AG MTG). Die AG MTG verfolgte seit ihrem Zusammenschluss 1991 bis 2018 das Ziel, die Berufsausbildungen der Mitgliederverbände zu akademisieren, um die weitere Professionalisierung dieser Berufe voranzutreiben.
Die Grundsatz- und Positionspapiere in den aktualisierten Fassungen finden Sie hier:
- Download: Positionspapier der AG MTG (2016) zur hochschulischen Ausbildung der Gesundheitsfachberufe in der Therapie und Geburtshilfe (PDF)
- Download: Zur Akademisierung der Gesundheitsberufe (2017) - Statement der AG MTG (PDF)
- Download: Eckpunkte der AG MTG (2016) zur Konzipierung und Akkreditierung von Bachelor-Studiengängen (PDF)
Weitere Informationen:
www.dbl-ev.de >Bildung
Kontakt: Deutscher Bundesverband für Logopädie (dbl)
Augustinusstr. 11 a
50226 Frechen
Telefon: 0 22 34/0
Telefax: 0 22 34/37 95 3-13
E-Mail: info@dbl-ev.de
* Zur besseren Lesbarkeit wird bei der Personenbezeichnung entweder die weibliche oder die männliche Form verwendet. Gemeint sind natürlich grundsätzlich beide Geschlechter.