Meldung
Zusatzinformation zur Bestätigung von Videobehandlungen
Der GKV-Spitzenverband hat uns mitgeteilt, dass die Bestätigung der durchgeführten Videobehandlung durch die Patienten auch auf elektronischem Weg erfolgen kann. Es reicht aus, wenn die Durchführung der Videobehandlung mit einer Nachricht an die E-Mail-Adresse der Praxis bestätigt wird. Liegt den Patienten eine Kopie der Rückseite der Verordnung vor, können sie im dafür vorgesehen Feld unterschreiben, die Seite einscannen und dem Therapeuten bzw. der Therapeutin zusenden. Die einzelnen Bestätigungen müssen lediglich in der Dokumentation vorgehalten werden. Es ist nicht notwendig, sie einzeln auszudrucken und der Abrechnung beizufügen.
Auf der Rückseite der Verordnung ist die Therapie als Videobehandlung mit der Abkürzung „V“ oder „Video“ zu kennzeichnen.
Zur Meldung zur Teletherapie/Videotherapie vom 20.3.2020 gelangen Sie hier.