Meldung
Jubiläum: Zehn Jahre Spitzenverband der Heilmittelverbände
Bilanz und Ausblick
In den zehn Jahren seines Bestehens konnte der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) berufspolitisch Vieles in Bewegung setzen, wichtige Verbesserungen anbahnen und im direkten Austausch mit der Politik auch immer wieder beharrlich den Veränderungsnotstand anmahnen. Aus Anlass des Jubiläums blicken wir zurück auf einige Stationen dieser Erfolgsgeschichte und schauen selbstbewusst mit Respektauf die vor uns liegenden Herausforderungen.
Einmischen erwünscht: der SHV als Gesprächspartner der Politik
Gegründet hat sich der SHV als Spitzenorganisation von zunächst vier Heilmittelverbänden mit dem selbstverpflichtenden Ziel, als ein starker, vernehmbarer Ansprechpartner die gemeinsamen Interessen der Heilmittelerbringer gegenüber der Politik zu vertreten. Um die Versorgung mit Heilmitteln nach SGB V im Dialog mit den politischen Akteuren des Gesundheitswesens nachhaltig und praxisorientiert zu verbessern, nimmt der SHV mit inzwischen sechs Mitgliedsverbänden aktiv Einfluss auf gesundheitspolitische Entscheidungen. Über Stellungnahmen, Forderungs- und Positionspapiere, in Foren und Formaten wie SHV konkret sowie dem jährlichen TherapieGipfel. Aber auch auf Messen und Konferenzen positioniert sich der SHV seit zehn Jahren konsequent und steht den Berufsangehörigen bei Fragen stets Rede und Antwort.
Die Bilanz des SHV in den letzen Jahren kann sich sehen lassen: So hat sich der Spitzenverband mit seiner berufspolitischen Expertise und seiner Binnensicht auf die Sorgen und Nöte der Branche als kompetenter Beratungspartner immer wieder konstruktiv in Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Beispielhaft genannt werden müssen hier sicherlich das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) und das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), deren Zustandekommen der SHV lösungsorientiert begleitet hat. So sind also beispielsweise die Abschaffung der Grundlohnsummenbindung in Vergütungsverhandlungen oder aktuell die Einführung der lange verhandelten Blankoverordnung unter Mitwirkung des SHV Realität geworden.
Nicht vergessen werden darf an dieser Stelle der Rettungsschirm, der während der Hochphase der Coronapandemie als staatliche Soforthilfe bereitgestellt wurde. Der Intervention des SHV ist es zu verdanken, dass die damalige Bundesregierung auch die Heilmittelerbringer in dieses Soforthilfepaket eingeschlossen hat.
Agenda Setting 2025: Lösungen finden für die Herausforderungen der Zeit
Verdient gemacht hat sich der SHV schließlich auch um die inzwischen hinlänglich bekannten, aber deshalb nicht weniger drängenden Dauerthemen, die er mit nicht nachlassendem Bestehen auf politische Handlungsnotwendigkeit an die Verantwortlichen kommuniziert und in die Öffentlichkeit trägt. Von der Digitalisierung über die Folgen des Fachkräftemangels bis zur überfälligen Reform der Berufsgesetze, der Forderung nach Bürokratieabbau und einer angemessenen Vergütung: Nach den wichtigen, hier nur auszugweise wiedergegebenen Erfolgen der Vergangenheit gilt es nun, die großen Projekte der Gegenwart auf Grundlage des bereits Erreichten weiter voranzutreiben und im engen Austausch mit der Politik nach Lösungen für die nicht wenigen großen Herausforderungen zu suchen, mit denen sich die Heilmittelberufe aktuell und in Zukunft konfrontiert sehen.
Im Februar 2025 wird eine neue Bundesregierung gewählt. Damit verändern sich die politischen Prioritäten. Der aktuelle Koalitionsvertrag und die darin enthaltenen Vorhaben der Ampel sind sehr bald Makulatur. Der vorgezogene Regierungswechsel bietet den Verbänden die Chance, ihre Forderungen an die Politik zu erneuern. Eine Chance, die der wachsende Kreis der Mitgliedsverbände mit dem jüngst aufgesetzten Positionspapier „Versogung neu denken“ bereits aufgegriffen hat. Jetzt gilt es, den Wahlkampf und die Koalitionsbildung intensiv zu nutzen, um mit dafür zu sorgen, dass eine zukunftssichere Patientenversorgung und die Weiterentwicklung der Therapieberufe in der kommenden Politik mit der nötigen Priorität behandelt werden.
(Quelle: Meldung des SHV vom 5. Dezember 2024)