Meldung
Wirtschaftlichkeitsprüfung: Entlastungen für Ärzte
Ärzte müssen im Fall eines Arznei- oder Heilmittelregresses in der Regel nicht mehr für die gesamten Kosten einer unwirtschaftlichen Verordnung aufkommen, sondern nur den Mehrpreis erstatten. Dies sehen neue Rahmenvorgaben zur Wirtschaftlichkeitsprüfung vor, die die KBV mit dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen hat. Nur bei generellen Verordnungsausschlüssen soll die neue Regelung nicht berücksichtigt werden, also beispielsweise bei gesetzlichen Ausschlüssen wie Lifestyle-Arzneimitteln oder Erkältungsmedikamenten – und bei Ausschlüssen nach der Heilmittel-Richtlinie, zum Beispiel Musiktherapie.
Weitere Anpassungen in den Rahmenvorgaben betreffen unter anderem die Umsetzung der neuen Heilmittel-Richtlinie ab Oktober. Hier haben KBV und GKV-Spitzenverband eine Übergangsregelung getroffen: Individuelle Genehmigungen eines langfristigen Heilmittelbedarfs, die auf Basis der geltenden Heilmittel-Richtlinie ausgesprochen wurden, bleiben über den 1. Oktober 2020 hinaus erhalten. Es muss kein erneutes Antrags- und Genehmigungsverfahren durchlaufen werden.
„Wir konnten ein sehr gutes Verhandlungsergebnis erzielen“, erklärte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Stephan Hofmeister. „Die neuen Regelungen entlasten die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im Fall von Regressen und bieten zusätzlich mehr Planungssicherheit durch die Verkürzung der Frist für Wirtschaftlichkeitsprüfungen von vier auf zwei Jahre.“
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der KBV.