Meldung
01.10.2020
Windmühlen der Bürokratie – ein Lehrstück über die Zertifizierung von Medizinprodukten
Wichtige Information zur Schutzklassifizierung der miama-Maske (iuvas medical GmbH)
Wir wurden darüber informiert, dass die bislang einzige auf dem Markt erhältliche transparente Atemschutzmaske miama der Firma iuvas medical GmbH nicht mehr mit dem Attribut „für den Eigenschutz“ beworben werden darf. Für den dbl steht die Frage nach der Sicherheit eines Produktes selbstverständlich immer an erster Stelle. Aus diesem Grund haben wir die zur Verfügung stehenden Informationen zum „Downgrading“ der Maske bewertet und stellen Ihnen unsere Einschätzung und Sichtweise aus sicherheitstechnischer Perspektive zur Verfügung.
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