Meldung
WAT-Gutachten veröffentlicht
Gesamtauswertung für die Logopädie
Elf maßgebliche Heilmittelverbände aus den Berufsgruppen der Ergotherapie, Physiotherapie, Podologie und Logopädie haben im vergangenen Jahr die Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen (WAT-Gutachten) in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse des vom Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) durchgeführten WAT-Gutachtens sind nun im Volltext veröffentlicht worden. Sie liefern repräsentative Daten und Fakten für die diesjährigen Vergütungsverhandlungen, die erstmal bundesweit einheitlich mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen geführt werden.
Die Ziele des Gutachtens sind, (1) die erwirtschafteten Überschüsse der Praxen im Jahr 2018 zu ermitteln, (2) die Kalkulation eines wirtschaftlich tragfähigen und konkurrenzfähigen Ziel-Einkommens zu definieren, (3) aufzuzeigen, welche Differenzen zwischen Ist- und Zielbetriebsergebnissen bestehen und welche Maßnahmen zu deren Ausgleich nötig sind, (4) die Berechnung der erforderlichen Vergütungserhöhung und (5) die laufenden Kosten einer durchschnittlichen Heilmittelpraxis zu ermitteln.
Neben einer Gesamtauswertung wurden die Daten auch bezogen auf die einzelnen Berufsgruppen ausgewertet. Für den Bereich Logopädie können folgende Erkenntnisse festgehalten werden (s. auch unsere Meldung vom 30.7.2020):
- Das ermittelte durchschnittliche Unternehmer/innen-Einkommen und die Mitarbeiter/innen-Vergütung in einer logopädischen Praxis in 2018 liegen weit unter den entsprechenden vergleichbaren Tarifgehältern im öffentlichen Dienst.
- Noch größer zeigt sich die Differenz bei kleinen Praxen ohne angestellte Therapeut/innen - obwohl gerade die kleinen Praxen für eine flächendeckende Versorgung der Patient/innen unabdingbar sind.
- Um langfristig eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, ist es notwendig, ein angemessenes Unternehmer/innen-Einkommen erzielen zu können. Hierfür ist eine Anhebung der GKV-Preise von 2018 um mindestens 49 Prozent notwendig (hiervon muss die Anhebung zum 1. Juli 2019 abgezogen werden).
- Es besteht bereits ein eklatanter Fachkräftemangel in der Logopädie. 40 Prozent der Praxen gaben an, dass therapeutische Mitarbeiter/innen fehlen.
- Um wettbewerbsfähig und attraktiv für Berufsanfänger/innen zu sein, muss eine angemessene Mitarbeitervergütung gewährleistet werden. Auch dazu ist eine Anpassung der GKV-Vergütung um mindestens 15 Prozent erforderlich.
- Insgesamt müssten die GKV-Preise also um mindestens 64 Prozent angehoben werden.
- Hausbesuche und Behandlungen in Einrichtungen nach §11 HMR erfordern einen hohen zeitlichen Mehraufwand für die Heilmittelerbringer/innen. Dies sollte bei der künftigen Preisfindung mit kalkuliert werden.
- Die tatsächliche Vor- und Nachbereitungszeit beträgt 19,4 Minuten und liegt damit fast 100 Prozent über der aktuell vergüteten Zeit von 10 Minuten. Dies muss bei der künftigen Preisfindung einkalkuliert werden.
- Es zeigt sich, dass in Logopädie-/Sprachtherapiepraxen ein erheblicher Arbeitsaufwand für Verwaltungstätigkeiten anfällt. Der Verwaltungsaufwand muss in der Vergütung Berücksichtigung finden.
Das WAT-Gutachten für den Bereich der Logopädie/Sprachtherapie können Sie hier herunterladen.