Meldung
Vorsicht: Betrügerische E-Mails mit Zahlungsaufforderung im Umlauf
Empfänger werden aufgefordert, sich wegen eines Verstoßes gegen das Geldwäschegesetz kostenpflichtig auf der Seite des Vereins „Transparenzregister e.V.“ eintragen zu lassen.
Die Organisation Transparenzregister e. V. mit Sitz in Plauen versendet seit Januar E-Mails und fordert zur Zahlung wegen angeblicher Verstöße gegen die Eintragungspflicht im Transparenzregister auf. Der Betreff lautet „Zahlungsaufforderung – Verstoß gegen das Geldwäschegesetz“. Die Empfänger der Nachricht werden zur kostenpflichtigen Eintragung auf der Seite des Vereins aufgefordert.
Das Bundesministerium der Finanzen warnt mit aller Vehemenz vor diesen E-Mails. Hierbei handelt es sich um Falschmeldungen. Weder ist in den E-Mails eine amtliche Aufforderung zu sehen, noch handelt es sich um die Eintragung in ein offizielles Register. Betroffene sollten auf gar keinen Fall reagieren, geschweige denn einen Geldbetrag überweisen.
Zwar sind seit Oktober 2017 die nach § 20 Geldwäschegesetz (GwG) Verpflichteten – zumeist juristische Personen des Privatrechts wie auch Personengesellschaften – aufgefordert, sogenannte wirtschaftliche Berechtigte in das Transparenzregister* eintragen zu lassen. Bei Verstößen gegen diese Mitteilungspflicht drohen nicht unerhebliche Bußgelder. Therapeutische Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen oder Praxisgemeinschaften, die in der Gesellschaftsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) tätig sind, unterliegen jedoch nicht dieser Eintragungspflicht.
*Die offizielle Internetseite des Transparenzregisters im Sinne des Geldwäschegesetzes lautet www.transparenzregister.de. Die Aufsicht über das Transparenzregister hat das Bundesverwaltungsamt. Die Eintragungen in das Transparenzregister sind kostenlos.