Meldung
VIFF fordert weitere verbindliche Regelungen zur Sicherung der interdisziplinären Frühförderung
Die Corona Pandemie hat unser Land weiter fest im Griff und wirkt sich auf all unsere Arbeitsbereiche aus. Am 08.04.2020 gab die Vereinigung für interdisziplinäre Frühförderung (VIFF .e.V.) ihre zweite Stellungnahme zu weiteren verbindlichen Regelungen zur Sicherung der interdisziplinären Frühförderung heraus.
Darin wird beschrieben, dass die Vorschriften zum Umgang mit der Covid-19 Pandemie für die Einrichtungen der interdisziplinären Frühförderung (IFF) in den einzelnen Bundesländern weiterhin sehr unterschiedlich bis gar nicht geregelt sind. Die Spanne reicht von Regelungen über Betretungsverbote, die auch auf mobile Leistungen in der Häuslichkeit ausgeweitet wurden, bis hin zu der Vorgabe, dass die Leistungen unverändert weiterzuführen sind. Es wird angemerkt, dass für diese Tätigkeiten teilweise die Schutzkleidung für Patienten und Personal fehlt.
In der Stellungnahme wird verdeutlicht, dass für den heilpädagogischen Bereich mit dem SodEG bereits Voraussetzungen geschaffen wurden, Ausfallvergütungen für ausgefallene heilpädagogische Leistungen zu realisieren. Eine deutliche Regelungslücke bemängelt die VIFF allerdings für den Bereich der medizinisch-therapeutischen Leistungen im Rahmen der IFF-Komplexleistung und zeigt deutlich, dass hierbei eine Gefährdung der Komplexleistung Frühförderung als Ganzes entsteht, wenn in diesem Bereich keine Regelungen getroffen werden.
Zur Aufrechterhaltung der Interdisziplinären Frühförderung und Existenzsicherung der interdisziplinären Frühförderstellen wird daher eine dringende Ergänzung der vorhandenen Regelungen, bezogen auf die medizinisch-therapeutischen Leistungserbringung gefordert.
„Wir fordern deshalb konkrete Initiativen des Gesetzgebers und der Exekutiven zu § 46 SGB IX und erwarten von der GKV und den Krankenkassenverbänden auf Bundes- und Landesebene die Zusage entsprechender Ausfallvergütungen, da ansonsten das gesamte System der Interdisziplinären Frühförderung in Deutschland auch nach der Pandemie existentiell bedroht ist.“
Der dbl e.V. unterstützt diese Forderungen im medizinisch-therapeutischen Bereich und kritisiert ebenfalls den ungeordneten Umgang mit der Versorgung im Rahmen der Komplexleistung und den damit verbundenen Einnahmeeinbrüche der KollegInnen, die in diesem Bereich tätig sind. Auch das Fehlen adäquater Schutzausrüstung und die Berücksichtigung der Heilmittelerbringer in diesem Zusammenhang, unterstützen wir. Der dbl steht weiterhin mit der VIFF zum Austausch in Kontakt, um unsere in diesem Bereich tätigen Mitglieder weiterführend zu unterstützen. Des Weiteren empfiehlt der dbl e.V. die Möglichkeit, die Teletherapie auch auf den Bereich der Komplexleistung auf alle Bundesländer auszuweiten.
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, dann lade ich sie herzlich zum Austausch in unser Mitgliederportal wir.dbl-ev.de ein oder Sie wenden sich per Mail unter buechner(at)dbl-ev.de an uns.
Die Stellungnahme der VIFF finden Sie hier.
Heidemarie Büchner
(Bundesvorstand, Interessenvertretung Angestellte)