Meldung
Videobehandlung/Teletherapie und telefonische Beratung
Alternative Versorgung in Zeiten der Corona-Pandemie
Gestern haben wir in dieser Meldung über die erweiterten Erleichterungen bei der Umsetzung von Therapien, u.a. auch über die Option der Videobehandlung/Teletherapie berichtet.
Was haben wir als Verband getan?
Der dbl hat sich konsequent auf mehreren Ebenen für die alternative Versorgung mittels Videobehandlung/Teletherapie und telefonischer Beratung zur Sicherstellung der Patientenversorgung im Bereich der Logopädie eingesetzt. Angesichts der Corona-Pandemie, die alle Praxisinhaber vor große Herausforderungen stellt, haben wir von den Kassenverbänden und dem GKV-Spitzenverband nachdrücklich mehr Flexibilität bei der Therapiedurchführung gefordert.
Schreiben vom 17.03.2020 an die Kassenverbände u. den GKV-SV
Wie haben die Kassenverbände als Vertragspartner darauf reagiert?
Die Kassenverbände auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband ermöglichen den Therapeuten (zunächst bis zum 30.04.2020) logopädische Behandlungen auch im Rahmen einer telemedizinischen Leistung (Videobehandlung) zu erbringen, sofern dies aus therapeutischer Sicht sinnvoll ist. Lediglich die Schlucktherapie ist von dieser Art der Behandlung ausdrücklich ausgenommen.
Wir gehen davon aus, dass dieser Zeitraum noch deutlich verlängert werden wird, wenn die mit der Corona-Pandemie einhergehenden Einschränkung über eine längere Zeit bestehen bleiben.
Was müssen Sie als Mitglied beachten?
Mit vorheriger Einwilligung der Patienten kann anstatt der Präsenztherapie eine Videobehandlung in Räumen stattfinden, die genügend Privatsphäre bieten. Die bei dem Therapeuten und bei den Patienten vorhandene Technik muss eine angemessene gegenseitige Kommunikation gewährleisten.
Auf der Rückseite der Verordnung ist die Therapie als Videobehandlung „V“ oder „Video“ in der Unterschriftenzeile zu kennzeichnen. Diese ist gemäß einer Präsenz-Therapieeinheit abrechenbar. Die Bestätigung der erbrachten Leistungen durch den Patienten kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. (Die Frage, wie diese Empfehlung umzusetzen ist, muss noch mit den Kassenverbänden geklärt werden. Wir werden Sie unverzüglich informieren, sobald wir mehr darüber wissen.)
Die Einzelheiten können Sie dem nachfolgend eingestellten Dokument entnehmen.
Schreiben der Kassenverbände und des GKV-SV vom 18.03.2020
Es ist uns bewusst, dass auch durch die Erlaubnis zu teletherapeutischer Leistungen kein Ausgleich für den existentiellen Umsatzeinbruch erreicht werden kann, den die Praxen erleiden, doch ist diese Neuerung ein sehr wichtiger Schritt, die Patientenversorgung in den logopädischen Praxen während der Corona-Pandemie aufrechtzuerhalten.
[Update: 20.3.2020]