Meldung
Videobehandlungen: Berichte in der Stuttgarter Presse
Äußerung des GKV-Spitzenverbandes gibt Anlass zur Hoffnung
Nachdem sich u.a. der Bayerische Rundfunk des Themas angenommen hat (siehe hierzu unsere Meldung vom 17. Juli 2020) widmen nun zwei süddeutsche Tageszeitungen (Stuttgarter Nachrichten und Stuttgarter Zeitung) dem Thema Videobehandlungen einen ausführlichen Artikel. Unter dem Titel „Kassen streichen Genehmigung für Video-Therapien Bei Ärzten wird die Telemedizin gefördert, bei Logopäden und Ergotherapeuten nicht. Jetzt macht die Politik Druck“ wird der konkrete Fall eines Schlaganfallpatienten geschildert, der durch die Möglichkeit der Videobehandlung seine logopädische Therapie während der Corona-Pandemie weiterführen konnte. Seit 1. Juli ist damit nun bekanntermaßen Schluss und für Patienten ist dieser Weg, eine Therapie per Video und damit ohne Ansteckungsgefahr durchführen zu können, unmöglich geworden. Jedenfalls für den Moment... Denn die Politik beobachtet die Problematik aufmerksam: Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion, Karin Maag, wird in den Berichten zitiert, sie könne sich vorstellen, „dass auch Heilmittelerbringer ergänzend zu der Behandlung vor Ort Videobehandlungen durchführen können.“ Sie erhoffe sich eine ausgewogene dauerhafte gemeinsame Lösung der Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen und der Verbände der Heilmittelerbringer. Für den Fall, dass sich keine Lösung abzeichnet, droht sie mit Konsequenzen: „Sollte hier eine Einigung nicht möglich sein, würden wir uns vorbehalten, gesetzgeberisch eine Lösung zu finden.“
Auch Prof. Dr. Marion Röttgen, Gesundheitswissenschaftlerin und Mitglied im dbl, hatte Gelegenheit, der Journalistin ihre Sicht der Dinge dazulegen: „Wir haben gerade in der Logopädie einen Fachkräftemangel“, betont sie und mit Hilfe der Videosprechstunden könne man vor allem Patienten mitversorgen, die in ländlichen Gebieten wohnen und nicht ständig in die Stadt zur Praxis pendeln können. „Zumal es sich bei unseren Patienten nicht selten um Senioren handelt, die per se schlecht mobil sind“, so Röttgen. Gegenüber der Zeitung brachte sie ihr Unverständnis darüber zum Ausdruck, dass Kassen die Sonderreglung zur Videobehandlung nicht verlängert haben: „Man kann die online-basierte Therapie gut mit der praxisbezogenen Behandlung in Einklang bringen.“
Auf Nachfrage erklärte der GKV-Spitzenverband der Zeitung, man sei nicht gegen den Videoeinsatz bei Heilmittelbehandlungen. „Es müsste vor einer generellen Einführung genau geprüft werden, ob und wie die Qualität der Behandlungen hierbei sichergestellt wird“.
Der abschließende Satz macht Hoffnung: „Wir planen, eine solche Überprüfung über den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) anzustoßen.“
Quellen: Stuttgarter Nachrichten und Stuttgarter Zeitung/Printausgaben vom 24. Juli 2020