Meldung
Videobehandlung weiter ermöglichen!
Neues dbl-Positionspapier veröffentlicht
Seit dem 18.03.2020, also seit genau drei Monaten, ist es möglich, logopädische Leistungen über Videobehandlungen zu erbringen. Die Erlaubnis dazu erteilten die Kassenverbände auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband den Heilmittelerbringer/innen, um die Versorgung mit Heilmitteln unter der Bedrohungssituation durch das neuartige Corona-Virus (SARS-CoV-2) aufrecht zuerhalten.
War diese Versorgungsform bisher in der Logopädie Privatzahlern vorbehalten und eher aus dem internationalen Kontext und aus Studien zur Versorgungsforschung sowie durch die Anwendung in angrenzenden Disziplinen bekannt, nahm die Implementierung und Nutzung durch Logopädinnen und Logopäden eine rasante Entwicklung. Innerhalb von weniger als zwei Monaten nahmen laut einer Befragung der Hochschule für Gesundheit in Bochum (hsg) mehr als 80% der befragten Praxen Videobehandlungen in ihr Behandlungsrepertoire auf.
Nun soll diese Möglichkeit nach den aktuellen Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes für den Heilmittelbereich mit Wirkung zum 1. Juli wieder verwehrt werden. „Mit dem Untersagen der Videobehandlung in der ambulanten Logopädie werden TherapeutInnen, MitarbeiterInnen und PatientInnen bewusst Infektionsrisiken ausgesetzt, die vermeidbar wären“, kommentiert dbl-Präsidentin Dagmar Karrasch diesen Beschluss.
„In Sachen Videobehandlung hat sich gezeigt, wie innovationsbereit und vor allem wie sehr am Patientenwohl orientiert unsere Berufsgruppe arbeitet: Im Fokus dieser Entwicklung stand und steht die effiziente, bestmögliche und sichere Versorgung der Betroffenen. Diese Erfahrungen und diese Versorgungsform nehmen wir als gelernte Option mit in die zukünftige Versorgung“, so Karrasch.
Mit der Forderung, die Präsenztherapie durch teletherapeutische Leistungen wie die Videobehandlung zu ergänzen und diese in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen, steht der dbl nicht allein da. Dies zeigen beispielsweise Publikationen des Bundesgesundheitsministeriums und des diesem angegliederten health innovation hub (hih), der Ärzteschaft und des Aktionsbündnisses für Patientensicherheit.
„Der dbl hält es für einen Fehler und ein grobes Versäumnis, diese Form der Leistungserbringung zu verbieten und den Patientinnen und Patienten vorzuenthalten. Sie gehört neben dem Gold-Standard der Präsenztherapie ins Handlungsrepertoire einer modernen und an Effizienz, Sicherheit und Patientenwohl orientierten ambulanten Versorgung mit Logopädie. Daher fordern wir die Fortsetzung der Erlaubnis zur Videobehandlung und die Übernahme dieser Leistung in der Regelversorgung“, so Frauke Kern, Interessenvertretung Freiberufler im dbl-Bundesvorstand.
Der dbl hat hierzu ein Positionspapier verfasst, das Sie hier einsehen können.