Meldung
Videobehandlung (Teletherapie) – ein Update
Verlängerter Zeitraum und jetzt auch für die Indikationsgruppe SCZ möglich
Um die Versorgung mit Logopädie weitgehend für alle Patientengruppen sicherstellen zu können, haben uns die Krankenkassenverbände und der GKV-Spitzenverband in der Zeit der Corona-Krise die Möglichkeit gegeben, unbürokratisch und einfach Videobehandlungen als Ersatz zur Präsenztherapie durchzuführen (wie hier bereits berichtet). Hierzu sind nun die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes und der Krankenkassenverbände nach gemeinsamen Gesprächen mit dem dbl und weiteren Heilmittelverbänden aktualisiert worden (Näheres in unserer Meldung vom 31. März 2020).
Die Möglichkeit zur Videobehandlung ist zunächst bis zum 31. Mai 2020 verlängert worden und bis dahin umsetzbar.
Die Entscheidung, ob die Behandlung aktuell persönlich oder im Rahmen einer Videobehandlung erfolgen kann, trifft die Therapeutin oder der Therapeut nach eigenem Ermessen
Die Videobehandlung muss in Räumen stattfinden, die Privatsphäre bieten. Die Technik muss auf beiden Seiten eine angemessene Kommunikation gewährleisten.
Ausweitung der Möglichkeit der Videobehandlung
Die derzeit bestehende Möglichkeit der Videobehandlung wird auf die Krankheitsfälle der Indikationsgruppe SCZ (Störungen des oralen Schluckakts) ausgeweitet. Darüber hinaus ist die Schlucktherapie aber weiterhin von der Videobehandlung ausgeschlossen.
Da uns diesbezüglich viele Anfragen erreichen, möchten wir ausdrücklich klarstellen, dass die Therapie von Krankheitsfällen aus dem Bereich der Indikationsgruppen SPZ (Störungen des Sprechens) und OFZ (Orofaziale Funktionsstörungen) grundsätzlich mittels Videobehandlung möglich ist. Ausgenommen von der Videobehandlung sind Krankheitsfälle der Diagnosegruppen SC1 (Krankhafte Störungen des Schluckaktes) und SC2 (Schädigungen im Kopf-Hals-Bereich).
Damit Sie technisch gewappnet sind, stellen wir Ihnen in unserem digitalen Marktplatz auf unserer Website eine Übersicht kostenloser digitaler Anwendungen zur Videobehandlung vor. Auch zur Datensicherheit und der Einhaltung der DSGVO finden Sie dort Informationen.
Die nachfolgend verlinkte Einwilligungserklärung (jetzt neu mit geänderter Frist) können Sie sich als Word-Dokument hier herunterladen:
Weitere nützliche Informationen finden Sie in der Stichwortliste auf der dbl-Website unter dem Stichwort „Videobehandlung“
Ihre offenen Fragen, Vorschläge, Tipps und Ideen um Thema Videobehandlung wollen wir gerne im Mitgliederportal sammeln. Tauschen Sie sich gerne in den Kommentaren unter diesem Beitrag in der Gruppe Praxisführung auf wir.dbl-ev.de aus: