Meldung
Videobehandlung als Option zur Aufnahme oder Weiterführung der logopädischen Behandlung
Videobehandlungen in logopädischen Praxen werden unserer Ansicht nach nicht durch die Leitlinien des Bundes und der Länder zur Beschränkung sozialer Kontakte vom 22.03.2020 oder die Allgemeinverfügungen und Verordnungen, die auf Länderebene erlassen wurden, eingeschränkt. Deren Sinn und Zweck ist darauf gerichtet, die Ausbreitung des Virus dadurch zu verzögern, dass der direkte Kontakt zwischen Menschen weitestgehend vermieden wird.
Die Einschränkungen des Praxisbetriebs sind durch die Regelungen der einzelnen Länder unterschiedlich stark ausgeprägt. Keine der uns bekannten Regelungen führt jedoch dazu, dass die Berufstätigkeit vollkommen einzustellen ist. Denn - sofern dies aus therapeutischer Sicht sinnvoll ist - besteht mit vorheriger Einwilligung des Patienten für die Stimm-, Sprech- Sprachtherapie mit Ausnahme der Schlucktherapie die Option der Durchführung einer Videobehandlung, die den Regelungen auf Bundes- oder Landesebenen nicht widerspricht. Dies ist vorerst möglich bis zum 30.04.2020 (Update vom 07.04.20/nide: bis zum 31.05.2020). (Siehe hierzu unsere Meldungen vom 19. März 2020 und vom 7. April 2020).
Bei Beachtung aller Voraussetzungen, die einzuhalten sind, kann die Videobehandlung dann entweder aus der Praxis heraus (selbst wenn sie für den Publikumsverkehr geschlossen ist) oder auch aus dem „Home-Office“ (auch hier natürlich unter Beachtung aller notwendigen Voraussetzungen, wie u.a. des Datenschutzes) durchgeführt werden.
Weiter Informationen hierzu finden Sie hier auf der dbl-Website unter dem Stichwort „Videobehandlung“.