Meldung
Vertrag mit GKV-Spitzenverband über Versorgung mit logopädischen Leistungen und deren Vergütung in greifbarer Nähe
Nach einem Jahr intensiver Verhandlungen haben sich die maßgeblichen Berufsverbände im Bereich der Logopädie/Sprachtherapie mehrheitlich mit dem GKV-Spitzenverband auf einen Vertragsentwurf, seine Anlagen und eine Vergütungsvereinbarung verständigt. Diese Dokumente wurden inzwischen den zuständigen Gremien des GKV-Spitzenverbands zur Beschlussfassung vorgelegt. Auch die beteiligten Berufsverbände sind nun aufgerufen, eine verbindliche Entscheidung zu treffen.
Der dbl würde es begrüßen, wenn die besprochene Vergütungserhöhung nebst neu verankerter Abrechnungspositionen gleich zu Beginn des neuen Jahres greifen würden und die verhandelten vertraglichen Regelungen ab Januar 2021 im Einklang mit den neuen Heilmittel-Richtlinien umgesetzt werden könnten.
Die Frage, ob ein Schiedsverfahren mit ungewissem Ausgang vermieden werden kann, hängt letztlich von der Entscheidung des Vorstands des GKV-Spitzenverbands und der Zustimmung aller beteiligter Berufsverbände ab. Sollte ein Schiedsverfahren eingeleitet werden (müssen), sind wir uns darüber im Klaren, dass wir nur noch einen begrenzten Einfluss auf die Entscheidung in Form eines Schiedsspruchs haben werden.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir über die Einzelheiten des Vertrages und seiner Anlagen noch nicht berichten dürfen. Die Vertragsparteien haben vereinbart, bis zur endgültigen Beschlussfassung des GKV-Spitzenverbands am 14. Dezember 2020 Stillschweigen zu bewahren.
Nach Ablauf dieser Frist werden wir Sie selbstverständlich unverzüglich und vollumfänglich informieren.
Frauke Kern, dbl-Bundesvorstand