Meldung
GKV-Spitzenverband veröffentlicht Heilmittelerbringerliste
Der GKV-Spitzenverband hat nun erstmalig die Heilmittelerbringerliste gemäß § 124 Abs. 2 Satz 12 SGB V hier auf seiner Website unter dem Link veröffentlicht. Diese wird regelmäßig aktualisiert und ermöglicht es allen Interessierten, unkompliziert nach Heilmittelpraxen für Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie, Podologie sowie Ernährungstherapie zu suchen.
UPDATE (15.2.2022/nide): Einige Mitglieder haben uns darauf aufmerksam gemacht, dass die Liste nicht auf dem aktuellen Stand ist. Wir haben diesbezüglich den GKV-Spitzenverband (GKV-SpiV) bereits kontaktiert und auf den felerhaften Datenbestand hingewiesen. Nach Auskunft des GKV-SpiV hatte man sich dafür entschieden, dass die Argen für die Pflege und Aktualisierung zuständig sind. Wir hoffen, dass die Argen hier schnellstmöglich Abhilfe schaffen!
Datengrundlage
Die Inhalte der Heilmittelerbringerliste basieren auf den maßgeblichen Zulassungsdaten, die die Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen (ARGEn) an den GKV-Spitzenverband übermitteln. Der GKV-Spitzenverband übernimmt daher keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten. Erforderliche Korrekturen oder Aktualisierungen der Daten können Leistungserbringende im Heilmittelbereich ausschließlich bei der für ihr Bundesland zuständigen Arbeitsgemeinschaft veranlassen. Die aktualisierten Daten werden i. d. R. monatlich automatisch in die Heilmittelerbringerliste übernommen.
Leistungserbringende im Zuständigkeitsbereich der ARGEn des vdek können die Angaben auch unmittelbar Im Heilmittel-Webportal im Bereich „öffentliche Informationen“ einsehen und dort gegebenenfalls verändern.
Rechtlich basieren die Inhalte der Heilmittelerbringerliste auf § 11 der Verträge nach § 125 Abs. 1 SGB V. Die Heilmittelerbringerliste enthält daher ausschließlich die Leistungserbringenden, die die Verträge nach § 125 Abs. 1 SGB V anerkannt haben.
Angaben für den Bereich Logopädie
Für den Bereich der Logopädie wurden in § 11 Abs. 8 des Vertrags über die Versorgung mit logopädischen Leistungen folgende Angaben zur Veröffentlichung festgelegt: Heilmittelbereich, zugelassene Diagnosegruppen, Name der Praxis, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail (optional), Homepage (optional), rollstuhlgerechter Zugang (ja/nein), Barrierefreiheit (ja/nein), Angaben zu § 125a SGB V (noch nicht relevant).
Im Laufe des Jahres werden weitere Ausbaustufen der Heilmittelerbringerliste, abhängig vom Datenstand, folgen. Für die 2. Stufe ist eine kartographische Darstellung geplant. Für die 3. Stufe sind Zusatzinformationen, z. B. zum rollstuhlgerechten Zugang oder zur Barrierefreiheit vorgesehen.