Meldung
Verlängerung der Hygienepauschale bis zum 30. Juni 2022
Die Abrechenbarkeit der Hygienepauschale wurde inzwischen bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Die entsprechende Verordnung zur Änderung der Hygienepauschaleverordnung wurde gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Hygienepauschaleverordnung (HygPV) sieht zur pauschalen Abgeltung der infolge der COVID-19-Pandemie entstehenden Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen einen Betrag in Höhe von 1,50 Euro pro Verordnung vor. Die Hygienepauschale (Positionsnummer 39944) kann nun weiterhin bis zum 30. Juni 2022 gegenüber den Krankenkassen geltend gemacht werden. Maßgeblich ist das Datum des vollständigen Rechnungseingangs bei der jeweiligen Krankenkasse.
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vom 22. März 2022, über den wir berichtet haben, sah ursprünglich sogar eine Verlängerung der Hygienepauschale bis zum 23. September 2022 vor.
(GS/Britta Berbrich)