Meldung
09.09.2021
Verlängerung befristeter bundeseinheitlicher Sonderregelungen: G-BA entscheidet am 16.09.2021
Unter dem Tagesordnungspunkt 8.5 entscheidet der G-BA in seiner nächsten Sitzung am 16. September 2021 von 11:00 bis 14:30 Uhr über die Verlängerung befristeter bundeseinheitlicher Sonderregelungen aufgrund der COVID-19-Epidemie.
Der G-BA hatte zuletzt mit Beschluss vom 18. März 2021 befristete bundeseinheitliche Sonderregelungen für verschiedene Richtlinien über ärztlich veranlasste Leistungen beschlossen. Diese Sonderregelungen gelten bis zum 30. September 2021. Vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens entscheidet das Plenum über eine Verlängerung der befristeten Sonderregelungen bis zum 31. Dezember 2021.