Meldung
UPDATE: Informationen zur bundesweiten Corona-Impfverordnung
Musterschreiben für Logopädinnen zum Nachweis der Priorität
(Update vom 8. Januar 2021/nide: Angepasste Meldung vom 5. Januar 2021 - ergänzt durch Informationen zum Nachweis der Priorität und entsprechenden Musterschreiben zum Download)
In diesem Monat ist die Corona-Impfverordnung(CoronaImpfVO) bundesweit in Kraft getreten. Diese regelt, wer mit welcher Priorität gegen das Corona-Virus geimpft werden kann. Am 27. Dezember 2020 wurde bekanntlich mit der Impfung der in die höchste Priorität eingestuften Personen begonnen.
Die Impfungen sind freiwillig und für die Geimpften kostenlos.
Die Priorisierung erfolgt nach Maßgabe der Ständigen Impfkommission (StIKo) beim Robert-Koch-Institut in drei Kategorien (höchste, hohe und erhöhte Priorität).
Einstufung in die hohe Prioritätsstufe
Gemäß § 3 Ziffer 5 der Impfverordnung fallen im Bereich der Heilmittel Praxisinhaber/innen und deren Mitarbeiter/innen in die zweithöchste Stufe, nämlich die hohe Priorität.
Der Nachweis einer hohen Priorität kann durch einen entsprechenden schriftlichen Tätigkeitsnachweis durch die Praxisinhaber/innen erfolgen. Ein entsprechendes Musterschreiben stellen wir Ihnen nachfolgend im beschreibbaren Word-Format zur Verfügung. Hier müssten dann nur noch die gelb markierten Textstellen personalisiert werden.
Musterschreiben (Word-Format) zur Bescheinigung der hohen Prioritätsstufe
(bitte nur noch an den gelb markierten Stellen entsprechend anpassen)
Praxisinhaber/innen können dieses Muster entsprechend anpassen und sich ihre eigene Bescheinigung ausstellen.
Einstufung in die höchste Prioritätsstufe
Eine Einstufung in die höchste Priorität gemäß § 2 der Impfverordnung kommt überdies für Logopädinnen und Logopäden in Betracht, die in medizinischen und stationären Einrichtungen regelmäßig Hochrisikopatienten versorgen. Auch für diesen Fall haben wir ein Musterschreiben entworfen, denn nach unserer Auffassung gibt es für Logopädinnen durchaus Tätigkeitsbereiche (wie beispielsweise in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung etc.), die eine Einordnung in die höchste Prioritätsstufe rechtfertigen. Tätigkeitsbereiche, die in Ziffer 4 des § 2 der Corona-Impfverordnung explizit genannt werden, können Sie hier nachlesen. Sollte etwas auf Sie zutreffen, können Sie das Musterschreiben dementsprechend ändern oder ergänzen.
Musterschreiben (Word-Format) zur Bescheinigung der höchsten Prioritätsstufe
(bitte nur noch an den gelb markierten Stellen entsprechend anpassen)
Praxisinhaber/innen können auch dieses Muster dann entsprechend anpassen und sich ihre eigene Bescheinigung selber ausstellen.
Zur weiteren Klärung haben wir bereits eine entsprechende schriftliche Anfrage an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gerichtet, wir werden darüber berichten sobald uns eine Antwort vorliegt.
Derzeit laufen die Impfungen der Angehörigen der höchsten Prioritätsstufe, ab wann auch die Impfung von Personen mit hoher Priorität startet, ist derzeit noch nicht bekannt.
Das BMG betreibt zum Thema Corona-Impfung eine Internet-Seite mit Fragen und Antworten zum Thema Corona-Impfung, die Sie unter diesem Link aufrufen können: Corona-Impfung: Internet-Seite des BMG