Meldung
Ungleichbehandlung bei Ausgleichszahlungen
Abrechnungsfirmen unterstützen Verbände-Kritik
Die Noventi Health Care GmbH, die u.a. die Abrechnungs- und Praxissoftware-Firmen azh, srzh und zrk betreibt, hat sich am 22. Mai 2020 mit einem Schreiben u.a. an den Spitzenverband der Krankenkassen gewandt, um gegen die Ungleichbehandlung bei den Ausgleichszahlungen für Heilmittelerbringer zu protestieren. In diesem Schreiben, das auch den Verbänden der Heilmittelerbringer zuging, kritisiert Noventi die Berechnung der Höhe der Zahlung anhand des Rechnungsdatums im 4. Quartal 2019, da dies zur Folge habe, "dass Leistungserbringer, die zwar im 4. Quartal Abrechnungen zu ihrem Abrechnungszentrum gesandt haben, deren Rechnungen aber erst im Januar an die Kostenträger versandt wurden, am Rechnungsdatum des Abrechnungshauses bemessen werden." Dies führe "in ganz erheblichem Umfang zum Nachteil vieler Leistungserbringer", so der Dienstleister.
Auf der Grundlage ihrer – bezogen auf alle Bereiche (Apotheken, Ärzte, Sonstige Leistungserbringer) - 35.000 Kunden umfassenden Daten geht Noventi Health Care davon aus, dass rund 20% der Praxen, die diesen Abrechnungsweg nutzen, benachteiligt werden. Beinahe 2.000 ihrer Kunden würden voraussichtlich sogar einen rechnerischen Nachteil von mehr als 5.000 € (Auszahlungsbetrag) hinnehmen müssen. Dabei sei das Abrechnungsprocedere der betroffenen Praxen "vollständig regulär und im Rahmen aller Vereinbarungen abgewickelt" worden. Es liege keinerlei Versäumnis des Leistungserbringers oder des Abrechnungsdienstleisters vor. Die mit dem Abrechnungsdatum verbundene Ausschlussfrist sei deshalb in keiner Weise zu rechtfertigen, weshalb Noventi fordert, eine "Ausgleichsmöglichkeit für diese Fälle" zu schaffen und anbietet, bei "der Feststellung bzw. Berechnung (...) jederzeit im Auftrag der einzelnen Leistungserbringer behilflich (zu/MF) sein bzw. eine vollständige Datenlage her(zu)stellen."
(GS/Feit)