Meldung
Telematikinfratsruktur (TI) - die eVerordnung
Verbände im Austausch zu Anforderungen an den elektronischen Prozess der Heilmittelverordnung
Am 10./11. November 2022 fand in Berlin das dritte Treffen maßgeblicher Heilmittelverbände aus den Bereichen Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie sowie Podologie zum Thema Telematikinfrastruktur (TI) und elektronische Heilmittelverordnung statt. Eingeladen waren diesmal Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), des Gesundheitsausschusses sowie der Gematik.
Leider sagten die Vertreter/innen aus dem BMG und demGesundheitsausschuss coronabedingt kurzfristig ab, sodass der erhoffte direkte Austausch mit wichtigen Beteiligten leider ausblieb. Immerhin konnten dem Vertreter der Gematik, die mit der technischen Entwicklung der eVerordnung beauftragt ist, die seitens der Heilmittelverbände in den vorangegangenen Treffen erarbeiteten notwendigen Anforderungen an die elektronische Heilmittelverordnung noch einmal nahegebracht werden:
Was muss bei der eVerordnung bedacht werden? - Unsere Forderungen.
Diese besonderen Eigenschaften der Heilmittelverordnung müssen im zukünftigen, elektronischen Prozess berücksichtigt und umgesetzt werden:
- Nachträgliche Veränderungen und Korrekturen der eVerordnungen auf therapeutischer Basis gemäß Heilmittelrichtlinie und Versorgungsvertrag, auch durch Leistungserbringende.
- Mehrfache Leistungserbringung auf Basis einer Verordnung inklusive Berücksichtigung von langfristigem Heilmittelbedarf und besonderem Verordnungsbedarf
- Quittieren der erbrachten Leistung durch den/die Versicherte/n (alternativ: Abschaffung der Bestätigungspflicht).
In der Nachbetrachtung sind sich alle beteiligten Verbände darüber einig, dass unsere Forderungen verstärkt und stetig an alle beteiligten Akteure (BMG, KBV, GKV-Spitzenverband, Gematik) herangetragen werden müssen.