Meldung
23.11.2022
Telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen
Sonderregelung bis 31. März 2023 verlängert
Die zum 30. November 2022 auslaufende Sonderregelung in der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bis zum 31. März 2023 verlängert.
Durch die Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, ohne Praxisbesuch telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich durch eine eingehende telefonische Befragung dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten überzeugen. Eine einmalige Verlängerung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden.