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Studie: Stellungnahmefristen zu Gesetzesvorhaben
Interessenvertretungen kritisieren kurze Vorbereitungszeit von Stellungnahmen
Seit einiger Zeit kritisieren Interessenvertretungen die unzureichende Stellungnahmefristen bei Anhörungen im Deutschen Bundestag. Zwar wird Interessenvertretungen vielfach noch die Möglichkeit eingeräumt, Gesetzentwürfe zu beurteilen, aber durch das sehr kurzfristige Versenden auch umfangreicher und komplexer Entwürfe bleiben teilweise nur wenige Tage, in manchen Fällen nur wenige Stunden, um eine Stellungnahme abzugeben.
Das führe dazu, dass valide Beurteilungen der zu prüfenden Entwürfe nicht oder nur unzureichend vorgenommen werden können. Das Deutsche Institut für Gesundheitsrecht (DIGR) hat auf Basis dieser Problematik die Studie „Angemessene Fristen für Stellungnahmen von Interessenvertretungen zu Gesetzesvorhaben“ veröffentlicht.
Hintergründe und Ergebnisse
Die Studie untersucht, ob und inwieweit rechtliche Grenzen insbesondere vor dem Hintergrund der jüngeren Verfassungsrechtsprechung für die verkürzten Stellungnahmefristen bestehen. Zudem analysiert die Arbeit die bestehenden Regelungen zur Beteiligung von Interessenvertretungen in den entsprechenden Verfahren und überprüft sie auf eine Reformbedürftigkeit.
Die Untersuchung zeig: Sowohl in § 47 GGO als auch in § 70 GO-BT empfiehlt es sich, Passagen einzufügen, die Interessenvertretungen grundsätzlich eine angemessene Zeit zur Vorbereitung ihrer Stellungnahmen ermöglichen.
Die ganze Studie können Sie hier als PDF kostenlos herunterladen.
Weitere Informationen zu DIGR sowie zusätzliche Hintergrundinformationen zur Studie finden Sie hier.