Meldung
06.05.2021
Steuerfreie Corona-Sonderzahlungen bis zum 30.6.2021 möglich
Im Jahressteuergesetz 2020 ist festgelegt, dass der sog. „Corona-Bonus“ für Arbeitnehmer/innen noch bis zum 30.6.2021 als steuer- und sozialversicherungsfreier Zuschuss in Höhe von maximal 1.500 € gewährt werden kann. Voraussetzung ist, dass die Zahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt.
Neben Zuschüssen können auch steuerfreie Sachbezüge geleistet werden.
Die Verlängerung führt jedoch ausdrücklich nicht dazu, dass im ersten Halbjahr 2021 nochmals 1.500 € gezahlt werden können, wenn bereits 2020 eine Auszahlung erfolgte.
Quelle: https://www.informationsportal.de/corona-sonderzahlung-bis-mitte-2021-steuer-und-beitragsfrei/