Meldung
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Patientendaten-Schutzgesetzes – (PDSG)
dbl: „Für die Nichtberücksichtigung von Logopäden und anderen Heilberufen ist ein sachlicher Grund nicht erkennbar.“
Mit der Vorlage des Referentenentwurfes eines Gesetzes zum „Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“, kurz Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG), soll die elektronische Patientenakte im Sinne der Patienten weiterentwickelt und die bisherigen einschlägigen Regelungen des SGB V an die datenschutzrechtlichen Regelungen angepasst werden.
Der dbl begrüßt ausdrücklich die Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), digitale Innovationen und neuartige Gesundheitsanwendungen in die Patientenversorgung einzubringen, um die Versorgungsqualität und den Datenschutz zu sichern und zu verbessern. Unverzichtbar ist nach Ansicht des dbl aber, von Beginn an alle anerkannten Heilmittelerbringer auf freiwilliger Basis an die Telematikinfrastruktur anzubinden und ihnen die angestrebte schrittweise Erweiterung der Zugriffsrechte innerhalb einer verbindlichen Zeitplanung zu ermöglichen. Der Austausch zwischen den einzelnen Leistungserbringern und ihre Vernetzung sind von erheblicher Bedeutung für die umfassende Patientenversorgung.
Der vorliegende Referentenentwurf wird diesem Anspruch nicht gerecht, sondern bewirkt faktisch einen Ausschluss der Heilmittelerbringer - mit Ausnahme der Physiotherapeuten - aus der Telematikinfrastruktur. Für die Nichtberücksichtigung von Logopäden und anderen Heilberufen ist ein sachlicher Grund nicht erkennbar - dies haben wir in unserer Stellungnahme vom 26. Februar 2020 gegenüber dem BMG deutlich gemacht.
Den genauen Wortlaut der dbl-Stellungnahme finden Sie unter dem nachfolgenden Link.
dbl-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Patientendaten-Schutzgesetzes – (PDSG)