Meldung
Steigende Energiekosten – auch Heilmittelpraxen benötigen Unterstützung
Was haben die Berufsverbände unternommen?
Da uns bewusst ist, dass auch logopädische Praxen aufgrund der Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine zunehmend unter den extrem gestiegenen Kosten leiden, haben wir Gespräche mit anderen Berufsverbänden geführt und gemeinsam überlegt, wie dieses Problem angegangen und die Politik für die Nöte therapeutischer Praxen sensibilisiert werden könnte.
Parallel dazu hat der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) anlässlich der Anhörung im Rahmen der gesetzgeberischen Reform des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes einen Ausgleich für die inflationsbedingt stark steigenden Praxiskosten gefordert. In einer schriftlichen Stellungnahme wurde angeregt, dass es den Vertragsparteien, d.h. GKV-SV einerseits und maßgebliche Verbände andererseits, durch eine Ergänzung in der entsprechenden gesetzlichen Regelung des § 125 b SGB V ermöglicht werden sollte, mit Wirkung zum 1. September 2022 Vereinbarungen zur Abgeltung entstehender inflationsbedingt erhöhter Praxiskosten für jede Heilmittelverordnung zu treffen.
In einem Gespräch mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) konnten wir erfahren, dass dieser Vorschlag im Gesetz jedoch ganz bewusst nicht aufgegriffen wurde, weil langwierige Verhandlungen und ggf. Schiedsstellenverfahren zwischen Leistungserbringer/innen und Kostenträgern vermieden werden sollten. Zudem sollten die sozialen Versicherungssysteme (hier: GKV) nicht durch zusätzliche Kosten belastet, sondern die Hilfen vielmehr aus Steuermitteln bereitgestellt werden.
Was plant die Politik zur Entlastung von Heilmittelpraxen?
Die Bundesregierung hat bereits am 23. September 2022 das Bundesministerium für Wirtschaft angewiesen, eine Experten-Kommission „Gas und Wärme“ einzusetzen und diese zu bitten, Vorschläge zur Bewältigung der durch den Krieg ausgelösten Energiekrise und damit einhergehende Inflation zu erarbeiten. Der Preisanstieg führt zu einem enormen Kostendruck und trifft neben privaten Haushalten auch Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.
Der Abschlussbericht „Sicher durch den Winter“ dieser Kommission wurde am 31. Oktober 2022 veröffentlicht. Die Kommission schlägt für soziale Dienstleister, zu denen nach Auskunft des BMG auch Heilmittelpraxen zählen sollen, die Einrichtung eines „Hilfsfonds für soziale Dienstleister“ vor. Uns wurde versichert, dass bei der Erarbeitung von Rahmenvorgaben neben dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales auch das BMG beratend tätig sei und die Belange der Heilmittelpraxen einbringen werde.
Aus den Beschlüssen von Bund und Ländern vom Mittwochabend geht hervor, dass Krankenhäuser, Universitätskliniken und Pflegeheime in der Energiekrise mit acht Milliarden Euro unterstützt werden. Die stationären Einrichtungen sollen aus einem Härtefallfonds Hilfen über die reguläre Strom- und Gaspreise hinaus erhalten. Dieser insgesamt zwölf Milliarden Euro schwere Fonds ist Teil des wirtschaftlichen Abwehrschirms mit einem Volumen von 200 Milliarden Euro. Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion Dagmar Schmidt wies darauf hin, dass eine weitere Milliarde Euro für soziale Dienstleister der Rehabilitation und Teilhabe reserviert seien, eine weitere Milliarde für „weitere Organisationen und Erbringer sozialer Dienstleistungen im System der Sozialversicherung“.
Es ist entscheidend, dass alle Akteure des Gesundheitswesens einheitlich vor den drastischen Kostenanstiegen geschützt werden müssen, um damit auch die ambulante Versorgung der Patient*innen mit Heilmitteln zu sichern.
„Wir können nicht wie in der freien Marktwirtschaft unsere Einkommen den Gegebenheiten anpassen. Das stärkere Beheizen der Praxisräume durch häufiges Lüften und vor allem die anfallenden Spritkosten bei Fahrten zu Hausbesuchen können die Praxen angesichts dieser Inflation nicht lange durch unser Einkommen kompensieren! Nehmen wir das BMG beim Wort, dass unter dem Begriff „soziale Dienstleister“ auch wirklich wir Heilmittel mitgedacht und mitbedacht werden!“, resümiert Frauke Kern (Bundesvorstandsmitglied dbl)
Britta Berbrich (dbl-Referat Recht)