Meldung
Stellungnahme zu Sprachstandserhebung in Bayern
Gesetz soll ab 2025 in Kraft treten
In Bayern sollen ab 2025 bereits eineinhalb Jahre vor der Einschulung die Deutschkenntnisse der Kinder überprüft werden. Stellen die Prüfer*innen sprachliche Defizite fest, müssen die Kinder verpflichtend einen Sprachförderkurs besuchen – wie dem Entwurf zum „Gesetz zur Einführung und Durchsetzung verbindlicher Sprachstandserhebungen und Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung“ entnommen werden kann.
Mit der Sprachstandserhebung soll sichergestellt werden, dass alle Kinder in Bayern bei der Einschulung gute Deutschkenntnisse vorweisen. Doch ist damit die richtige Maßnahme getroffen? Und was muss aus unserer und der Sicht weiterer Expert*innen dabei bedacht werden?
Gemeinsam mit weiteren Institutionen und Verbänden (darunter vds, dbs, GISKID sowie alle bayerischen Lehrstühle für Sprachheilpädagogik), haben wir an der Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Spracheilpädagogik e.V. (dbs) mitgewirkt, die dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zugestellt wurde. Die Stellungnahme können Sie hier lesen.