Meldung
Sonderregelung der PKV für den Heilmittelbereich
Verlängerung bis 30. Juni 2021
Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat die Sonderreglungen für den Heilmittelbereich hinsichtlich der Videobehandlungen und der Hygienepauschale bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Pandemiebedingt wird eine Extravergütung von 1,50 Euro je Behandlung bis zu diesem Datum anerkannt. Zum Schutz der Patientinnen und Patienten werden außerdem Behandlungen per Videotherapie ebenfalls anerkannt und erstattet. Voraussetzung ist, dass die Videotherapie ausdrücklich zwischen Therapeut und Versichertem vereinbart wurde, sie für die Versorgung des Patienten im Einzelfall therapeutisch sinnvoll erscheint und für die Behandlung geeignet ist. Zudem sollte der behandelnde Arzt die Videotherapie auf der Verordnung befürworten, z.B. durch den Zusatz „ggf. auch per Videotherapie“.
Quelle: Website der PKV