Meldung
Sitzung des eGBR-Fachbeirates
Telematik-Infrastruktur – ein Ausblick
Ende Januar tagte der Beirat zur Begleitung des Aufbaus eines länderübergreifenden elektronischen Beruferegisters (eGBR-Fachbeirat) im Rahmen einer Videokonferenz. Auf der Tagesordnung standen u. a. der gemeinsame Überblick zum aktuellen Stand der Entwicklung, der Austausch zum Layout des zukünftigen elektronischen Heilberufeausweises (eHBA) für unsere Berufe und erste Ideen zur Verbesserung gemeinsamer Öffentlichkeitsarbeit. Zudem wurde ein Ideenpapier (White Paper) der Gematik zur Weiterentwicklung der Telematik-Infrastruktur vorgestellt.
Einrichtung des Gesundheitsberuferegisters in Münster
Aktuell wichtigste Entwicklung ist die Umsetzung des Staatsvertrages als Voraussetzung zum elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR), das seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen haben wird. Es wird in Münster angesiedelt werden und u. a. die Ausgabe der Heilberufeausweise (HBA) an Logopädinnen übernehmen. Nur mit einem elektronischen Heilberufeausweis wird es möglich sein, die Telematikinfrastruktur dann auch zu nutzen.
Whitepaper der Gematik: Telematikinfrastruktur 2.0
Vorgestellt wurde das Whitepaper der Gematik "Arena für digitale Medizin - Whitepaper Telematikinfrastruktur 2.0 für ein föderalistisch vernetztes Gesundheitssystem". Die TI ist bereits seit 2005 in der Entwicklung. Wesentliche technologische Voraussetzungen wie Cloud-Dienste, Mobile Apps etc. standen damals noch nicht zur Verfügung. Die Gematik sieht daher die Notwendigkeit einer Modernisierung und Neukonzeption hin zu einer Telematikinfrastruktur (TI) 2.0., die die aktuellen technologischen Entwicklungen mit einbezieht. Dieser Prozess soll im Dialog mit allen Beteiligten stattfinden. Die Umstellung auf die TI 2.0 soll parallel zum Regelbetrieb schrittweise bis zum Jahr 2025 erfolgen.
Dabei soll die TI 2.0 als Plattform nicht primär Anwendungen zur Verfügung stellen, sondern durch die Bereitstellung interoperabler Schnittstellen und internationaler Standards eine freie Kommunikation zwischen den Diensten und Nutzern gewährleisten. U. a. sollen auch die digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) besser in die TI integriert werden. Diese Veränderungen sollen auch die Integration weiterer medizinischer Berufsgruppen erleichtern.
Hier kommt nun (wenn auch spät) unsere Berufsgruppe ins Spiel. Unserer Berufsgruppe wird nach aktuellem Zeitplan erst ab 2024 mit der Austeilung eines Heilberufeausweises der Anschluss an die TI ermöglicht. Bis dahin besteht im schlechtesten Fall keine Möglichkeit, diese ressourcenschonendere, unbürokratische und alle Sicherheitsanforderungen erfüllende Kommunikationsstruktur des Gesundheitswesens für Berichte, Rezepte und allgemeinen Austausch zu nutzen.
"So angenehm es einerseits scheint, nicht an den „Kinderkrankheiten“ und Herausforderungen der aktuellen Einführung der TI beteiligt zu sein, so bedauerlich ist es gleichzeitig, nicht direkt eingebunden zu werden", sagt Dagmar Karrasch, Präsidentin des dbl e. V.
Der Zeitpunkt der fast zeitgleichen Entscheidung über die Optik des HBA mutet da schon fast merkwürdig an, denn die TI 2.0-Planungen sehen vor, dass an die Stelle von Konnektoren und Chipkarten elektronische Identitäten der TeilnehmerInnen treten sollen.
Einheitliche Informationen zur Entwicklung und Nutzung der TI notwendig
Innerhalb des Austauschs zur zukünftigen Öffentlichkeitsarbeit erklärte die ZTG GmbH (ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH) ihre Bereitschaft, eine einheitliche Information der Berufsangehörigen durch konkrete Vorschläge zu unterstützen. Die Bereitstellung von Wissen erscheint dabei in zweierlei Hinsicht von Bedeutung. Zum einen sollen so Sicherheit und Kompetenzen bezüglich der Weiterentwicklung der digitalen Kooperations- und Kommunikationsstrukturen im Gesundheitswesen entwickelt werden, zum anderen soll so die Akzeptanz und Bereitschaft zur Mitgestaltung und Nutzung zukünftiger Strukturen innerhalb unserer Berufsgruppen gestärkt werden.
Der nächste Sitzungstermin des Fachbeirates ist für den 23. März 2021 geplant.