Meldung
Selbstabrechner*innen aufgepasst!
Elektronische Leistungsbestätigung (eLB) als Pilotprojekt der Techniker Krankenkasse
Im Rahmen eines Pilotprojekts wurde die elektronische Leistungsbestätigung von der Techniker Krankenkasse (TK), ihrem Abrechnungsdienstleister DAVASO und der Praxis-Software Starke Praxis für Heilmittelerbringer*innen entwickelt und soll nun schrittweise ausgebaut werden. Weitere Krankenkassen und Praxis-Softwareanbieter haben bereits Interesse signalisiert, das Pilotprojekt zu unterstützen. Die Digitalisierung soll somit unabhängig von der Anbindung an die Telematikinfrastruktur einen entscheidenden Schritt vorangetrieben werden. Langfristig wird angestrebt, dass möglichst alle Krankenkassen das Verfahren der digitalen Leistungsbestätigung als Option zur analogen Unterschrift auf der Heilmittelverordnung anbieten und die führenden Praxis-Softwareunternehmen mit ins Boot geholt werden.
An welcher Stelle könnten wir davon profitieren?
Von besonderem Interesse dürfte die elektronische Leistungsbestätigung für uns im Bereich telemedizinischer Leistungen (TML) sein. Hier haben wir die Leistungsbestätigung per E-Mail im Anschluss an die TML immer als besonders umständlich empfunden und unsere Hoffnungen in den entbürokratisierenden Digitalisierungsprozess gesetzt.
Die wichtigsten Informationen zur eLB in Kürze:
- Die Nutzung der eLB ist für Leistungserbringer*innen und Versicherte freiwillig und
- der/die Versicherte muss die „TK-App“ auf seinem/ihrem Smartphone installiert und sich nach Registrierung zur Teilnahme an der elektronischen Leistungsbestätigung angemeldet haben.
- Zurzeit ist das Verfahren nur für Versicherte der TK nutzbar und wird dort bis zur Ausweitung auf andere Anbieter zunächst auch nur von der Software Starke Praxis unterstützt.
- Die eLB kann nur über die persönliche TK-App der Versicherten erfolgen. Das bedeutet, dass bei der Behandlung von Kindern eine „stellvertretende“ elektronische Leistungsbestätigung durch die Eltern noch nicht möglich ist.
Projekt steckt noch in den Kinderschuhen
„Wir begrüßen das innovative Pilotprojekt der TK. Solange jedoch die elektronische Leistungsbestätigung nicht stellvertretend im Namen von Kindern oder zu pflegenden Angehörigen erfolgen kann, ist der Vorstoß der TK wahrscheinlich für die meisten logopädischen Praxen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine wirkliche Entbürokratisierungshilfe“, meint Frauke Kern, Interessenvertretung Freiberufler*innen im dbl-Bundesvorstand.
„Damit die Vorteile möglichst vielen Leistungserbringer*innen und Patient*innen zugutekomme können, erachten wir es als notwendig, dass die Funktionen erweitert werden und das Verfahren – wie bereits geplant – zügig auf weitere Krankenkassen und Softwareanbieter ausgeweitet wird. Auch fänden wir es sinnvoll, die von vielen Leistungserbringer*innen genutzten Abrechnungsdienstleister mit in den Digitalisierungsprozess einzubinden“, ergänzt Britta Berbrich, dbl-Justiziarin.
Im Übrigen arbeiten inzwischen auch andere Dienstleister an vergleichbaren Konzepten zur elektronischen Leistungsbestätigung. So entwickelt derzeit die optadata - zunächst noch auf den Pflegesektor beschränkt- vergleichbare Angebote, die für die Heilmittelbranche angepasst werden sollen.
Ausführliche Informationen und ein Erklärvideo stellt die TK hier zur Verfügung.