Meldung
Schutzschirm – BMG und GKV-Spitzenverband lehnen Clearingstelle ab
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat in seinem Antwortschreiben auf unser Verbändeschreiben vom 15. Mai 2020 (siehe hierzu unsere Meldung vom 19. Juni 2020) der Einrichtung einer Clearingstelle für vom Schutzschirm benachteiligte Praxisinhaberinnen und -inhabereine Absage erteilt.
In Anlehnung an das BMG hat sich auch der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) entsprechend positioniert. Die ARGEN sehen sich bezüglich der mannigfaltigen Beschwerden von Therapeutinnen und Therapeuten weder zeitlich oder organisatorisch in der Lage noch finanziell oder rechtlich in der Pflicht, eine Clearingstelle einzurichten, um bei Problemen Abhilfe zu schaffen.
Bei allem Verständnis für den entstehenden Arbeitsaufwand: Dieser wäre nicht notwendig, wenn unsere Rückmeldungen in der Entstehungsphase der Schutzschirmverordnung berücksichtigt und auf ausreichende Transparenz bei der Zusammensetzung der ausgezahlten Summen geachtet worden wäre. Wir sind mit diesem Vorgehen nicht einverstanden. Auch auf die Gefahr hin, dass es, wie von BMG und GKV-SV gewünscht, keine Clearingstelle geben sollte, empfehlen wir bei unklaren Zahlungen aus dem Schutzschirm die bereits in unserer Meldung vom 12. Juni 2020 empfohlene Vorgehensweise, um den Widerspruch aktenkundig zu machen.