Meldung
Schutzausrüstung für Schleswig-Holstein
Enttäuschende Rückmeldung
Am 31.03.2020 haben wir alle zuständigen Bundes- und Länderministerien mit der Bitte um Hygiene-Schutzausrüstungen angeschrieben.
Aus verschiedenen Ländern liegt uns nun eine Rückmeldung vor. Über Rheinland-Pfalz haben wir in der vergangenen Woche bereits berichtet: Hier stellt das Land eine Ansprechpartnerin zur Verfügung, an den man den eigenen Bedarf melden kann. In welchem Ausmaß und Zeitplan diese Ausstattung erfolgt, steht zunächst nicht fest.
Rückmeldung aus Schleswig-Holstein zur Schutzausrüstung:
„Vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie die ausgesprochen schwierige Lage der Logopädinnen und Logopäden in Bezug auf die fehlende Schutzkleidung sehr nachvollziehbar beschreiben. Das Büro des Ministers hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Die Beschaffung und Versorgung mit Schutzausrüstung/Schutzbekleidung wird von allen an der Gesundheitsversorgung Beteiligten mit Hochdruck organisiert. Dabei unterstützen auch der Bund, die Länder und die Kassenärztliche Vereinigung. Durch den Lieferausfall aus China, dem weltweiten Pandemiegeschehen und der damit verbundenen sehr großen Nachfrage ist es derzeit schwierig, überhaupt an Material zu kommen (insbesondere persönliche Schutzausrüstung – PSA). Genau aus diesem Grund bemüht sich die Bundesregierung, die am häufigsten benötigte persönliche Schutzausrüstung (Masken, Schutzkittel u. Ä.) zu beschaffen.
Die erste Lieferung ist am 23. März in Schleswig-Holstein eingetroffen. Der Bund wird diese Materialien dem Land zu subventionierten Preisen zur Verfügung stellen. Das Gesundheitsministerium des Landes Schleswig-Holstein arbeitet ebenfalls seit Wochen daran, eine strategische Reserve für persönliche Schutzausrüstung aufzubauen. Diese strategische Reserve ist als "Notfallplan" gedacht, um in Notsituationen landesseitig mitversorgen zu können. Für die Verteilung der persönlichen Schutzausrüstung aus den Beständen des Landes und des Bundes werden derzeit Kriterien entwickelt, die streng nach einem außerordentlich dringenden Bedarf ausgerichtet sein müssen. Dieser wird vorrangig in der akutstationären Versorgung, der Pflege und im Rettungsdienst gesehen. Das heißt nicht, dass wir den Bedarf für die Heilmittelerbringer nicht sehen würden, wir können ihn nur leider nicht befriedigen, da zu wenig Schutzmaterial verfügbar ist. Ich bitte Sie dennoch, Ihre Bemühungen zur Beschaffung von Schutzausrüstung unvermindert fortzusetzen.
Eventuell kommt für Sie eine Wiederaufbereitung in Betracht. Hinweise zu dem Verfahren finden Sie hier:
Wir hoffen, dass sich durch Produktionsausweitungen das Angebot sukzessive verbessern wird und dann auch Produkte wie z.B. ein Mund-Nasen-Schutz wieder erhältlich und erschwinglich werden.
Bis dahin sollten Sie die therapeutischen Maßnahmen an die Hygieneanforderungen anpassen, ggf. einschränken - oder, wenn möglich und sinnvoll, auf tele-medizinische Behandlung ausweichen, wofür angesichts der Epidemie neue Abrechnungsmöglichkeiten geschaffen wurden. Ebenso haben die Krankenkassen neue Verfahrensregelungen zu den Unterbrechungsfristen von Verordnungen und zu Teilabrechnungen beschlossen. Ich bedauere, Ihnen keine andere Rückmeldung geben zu können.“
Diese Rückmeldung des Ministeriums ist leider sehr enttäuschend. Kolleginnen und Kollegen, die in der ambulanten Praxis Hygiene-Schutzausrüstungen benötigen, werden mit ihrem entsprechenden Bedarf derzeit allein gelassen und können sich an keine konkrete Stelle wenden, nur eine Information über Wiederaufbereitungsmaßnahmen wird empfohlen. Ein möglicher Ansprechpartner für die Versorgung mit Schutzausrüstung wären aus unserer Sicht noch die zuständigen Gesundheitsämter vor Ort.
Wir freuen uns, wenn Sie uns im Mitgliederportal in der Gruppe Schleswig-Holstein oder per E-Mail darüber informieren, wie erfolgreich die Bemühungen zur Sicherung der Versorgung mit Schutzausrüstung in Ihrem Bundesland sind.