Meldung
Schutzausrüstung für Nordrhein-Westfalen
Am 31. März 2020 haben wir alle zuständigen Bundes- und Länderministerien mit der Bitte um Hygiene-Schutzausrüstungen angeschrieben.
Aus verschiedenen Ländern liegt uns nun eine Rückmeldung vor. Über Rheinland-Pfalz haben wir in der vergangenen Woche bereits berichtet: Hier stellt das Land eine Ansprechpartnerin zur Verfügung, an den man den eigenen Bedarf melden kann. In welchem Ausmaß und Zeitplan diese Ausstattung erfolgt, steht zunächst nicht fest.
Auch aus Nordrhein-Westfalen haben wir eine Rückmeldung bekommen:
„Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre grundsätzlichen Hinweise haben wir mit Interesse zur Kenntnis genommen und werden diese bei weiteren Überlegungen prüfen.
Wir wissen das Engagement all jener zu schätzen, die sich in diesen schweren Zeiten zum Wohl Ihrer Patienten, Kunden, Kollegen und Mitarbeiter unermüdlich einsetzen. Leider ist es uns aufgrund der Knappheit der vorhandenen Ressourcen momentan nicht möglich, allen Hilfesuchenden gerecht zu werden.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales beschafft derzeit aus Landesmitteln in großem Umfang Schutzmaterialien aller Art für die Bedarfe im Wesentlichen von Krankenhäusern, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Hiervon ausgenommen sind Hand- und Flächendesinfektionsmittel. Hier haben bereits viele Industrieunternehmen (u. a. Chemische Industrie, Spirituosenhersteller) ihre Produktion umgestellt oder werden dies kurzfristig tun. Wir gehen daher davon aus, dass der derzeit bestehende Bedarf kurzfristig über die normalen Betriebswege gedeckt werden wird.
Das bestellte Schutzmaterial, das sukzessive in den nächsten Tagen und Wochen geliefert werden soll, wird nach Eintreffen an die Bezirksregierungen weitergegeben. Das Schutzmaterial wird dann von den Bezirksregierungen unverzüglich entsprechend den vor Ort festgestellten Bedarfen in eigener Verantwortung und nach eigenem Ermessen den Kreisen und kreisfreien Städten zur weiteren Verteilung zur Verfügung gestellt.
Die ersten Lieferungen werden zunächst ausschließlich an Krankenhäuser, stationäre sowie ambulante Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe verteilt. Dabei werden Krankenhäuser und Einrichtungen, in denen bereits Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 festgestellt wurden bzw. in denen Patientinnen und Patienten behandelt oder versorgt werden, die an COVID-19 erkrankt sind, vorrangig berücksichtigt. Die individuelle Verteilung wird von den Kreisen/kreisfreien Städten vorgenommen. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass keine Verteilung durch das Ministerium erfolgt.
Wir bedauern sehr, dass andere Einrichtungen, Institutionen und Berufsgruppen im Rahmen dieser Hilfsaktion derzeit nicht durch das Land versorgt werden können. Dennoch empfehle ich Ihren Mitgliedern, jeweils mit dem zuständigen Kreis/ Kreisfreien Stadt Kontakt aufzunehmen und den Bedarf dort zu melden.“
Kolleginnen und Kollegen, die in der ambulanten Praxis Hygiene-Schutzausrüstungen benötigen, mögen sich dementsprechend bitte direkt vor Ort an den zuständigen Kreis/ Kreisfreie Stadt wenden. Da wir noch keinen Kenntnisstand zum Erfolg dieser Versorgung unserer Praxen haben, freuen wir uns, wenn Sie uns im Mitgliederportal in der Gruppe Nordrhein-Westfalen oder per Email darüber informieren, wie erfolgreich hierüber unsere Versorgung gesichert wird.