Meldung
Schutzausrüstung für Baden-Württemberg
Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration
Am 31. März 2020 haben wir alle zuständigen Bundes- und Länderministerien mit der Bitte um Hygiene-Schutzausrüstungen angeschrieben.
Aus verschiedenen Ländern liegt uns nun eine Rückmeldung vor. Über Rheinland-Pfalz haben wir in der vergangenen Woche bereits berichtet: Hier stellt das Land eine/n Ansprechpartner/in zur Verfügung, an den man den eigenen Bedarf melden kann. In welchem Ausmaß und Zeitplan diese Ausstattung erfolgt, steht zunächst nicht fest.
Auch aus Baden-Württemberg haben wir Rückmeldungen bekommen:
„Das Ministerium für Soziales und Integration schöpft derzeit in Abstimmung mit dem Bund sämtliche Möglichkeiten aus, persönliche Schutzausstattungen, vor allem Atemschutzmasken, zu beschaffen und damit die größte Not zu lindern, bis die normalen Beschaffungswege wieder funktionieren. Die Stadt- und Landkreise übernehmen dann die Verteilung an alle Versorger im Kreis, einschließlich der Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, ambulanten Dienste etc. Die Stadt- und Landkreise kennen die Einrichtungen und Strukturen vor Ort am besten und können diese nach deren akutem Bedarf beliefern. Diese dezentrale Steuerung erlaubt einen zielgenauen Einsatz des Materials, welcher angesichts der Knappheit von Schutzausrüstung auf dem Weltmarkt das Gebot der Stunde ist. Bitte melden Sie Ihren konkreten Bedarf an PSA an die entsprechenden Landratsämter bzw. Rathäuser der Stadtkreise.
Erste Lieferungen für medizinisches Personal und den Pflegebereich sind vergangene Woche (26. März) im Land eingetroffen und wurden unverzüglich an die baden-württembergischen Stadt- und Landkreise verteilt. Weitere Tranchen in größerem Umfang werden in den nächsten Tagen und Wochen erwartet.
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Homepage des Sozialministeriums“
Kolleginnen und Kollegen, die in der ambulanten Praxis Hygiene-Schutzausrüstungen benötigen, mögen sich dementsprechend bitte direkt an die zuständigen Landratsämter bzw. Rathäuser der Stadtkreise vor Ort wenden. Da wir noch keinen Kenntnisstand zum Erfolg dieser Versorgung unserer Praxen haben, freuen wir uns, wenn Sie uns im Mitgliederportal in der Gruppe Baden-Württemberg berichten oder per E-Mail Ihre Landesverbandsvorsitzenden in Baden-Württemberg unter zoellner(at)dbl-ev.de direkt darüber informieren, wie erfolgreich unsere Versorgung hierüber gesichert wird.