Meldung
Schulgeldfreiheit nun auch in Sachsen
Am 24. März 2021 hat der Sächsische Landtag die Schulgeldfreiheit beschlossen. Damit hat ein weiteres Bundesland das Schulgeld in den Gesundheitsfachberufen abgeschafft. Die für Umsetzung dieser Entscheidung notwendigen finanziellen Mittel sind vom sächsischen Landtag freigegeben worden, die Umsetzungsschritte werden noch entwickelt.
Seit der Koalitionsvereinbarung der Regierungsparteien von März 2018, in der die Schulgeldfreiheit für das gesamte Bundesgebiet beschlossen wurde, hat sich die Bundesregierung hier nicht bewegt. So haben in den vergangenen drei Jahren vor allem die Bundesländer aktiv eingegriffen und die Schulgeldfreiheit umgesetzt. Selbst als am 5. März 2020 das Eckpunktepapier der Bund-Länder Arbeitsgemeinschaft „Gesamtkonzeption Gesundheitsfachberufe“ erschien, in der erneut das Thema Schulgeldfreiheit verankert wurde, hat sich auf Bundesebene dazu nichts weiter getan.
In einer Erklärung weist die sächsische Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) auf die Notwendigkeit hin, dem bestehenden Fachkräftemangel begegnen zu müssen. Schulgeldfreiheit sei dabei jedoch „erst der Anfang unserer Unterstützung und Wertschätzung für diese Berufe. Weitere Themen sind Karrierechancen, gute Rahmenbedingungen sowie eine attraktive Entlohnung.“ Dieses Statement lässt vermuten, dass Sachsen insgesamt eine Weiterentwicklung der Ausbildungssituation in den Therapieberufen anstrebt.
Der dbl hat immer wieder auf die Abschaffung des Schulgeldes gedrängt, zugleich aber auch darauf hingewiesen, dass das Ziel einer Ausbildungsreform in der Logopädie die Einführung von regelhaften und primärqualifizierenden Studiengänge sein muss. Hierfür setzt er sich seit 2016 auch gemeinsam mit anderen Berufsverbänden der Logopädie und Sprachtherapie im Arbeitskreis Berufsgesetz sowie seit 2020 im interdisziplinären Bündnis Therapieberufe ein.
Weitere Informationen zur Entscheidung in Sachsen.
Azzisa Pula-Keuneke, Referat Bildung