Meldung
Schulgeldfreiheit für die Ausbildung in Gesundheitsfachberufen nun auch in Hessen
Der Hessische Landtag hat am 6. Mai 2020 beschlossen, die Schulgeldfreiheit für geregelte Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen einzuführen. Die Schulgeldfreiheit wird zum kommenden Schuljahr und damit ab 1. August 2020 gelten. Somit werden erst kommende Kurse von der neuen Gesetzesregelung profitieren. Ebenso wie die anderen Bundesländer erwartet auch Hessen eine bundesweite Abschaffung und Regelung der Schulgeldfreiheit, wie es in den am 5. März veröffentlichten Eckpunkten der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“ niedergeschrieben ist (s. dazu auch unsere Meldung vom 5. März).
Im Februar hatte der Sozial- und Integrationspolitische Ausschuss zu einer öffentlichen Anhörung zu dem geplanten Gesetzesentwurf geladen, die am 12. März 2020 im Hessischen Landtag stattfand. Für den dbl nahm Stefanie Bauer, Fortbildungsbeauftragte des dbl-Landesverbandes Hessen und Lehrlogopädin an der staatlichen Schule für Logopäden des Universitätsklinikums Gießen-Marburg teil.
Zuvor hatte der dbl von seinem Recht zur schriftlichen Stellungnahme Gebrauch gemacht. In seiner Stellungnahme begrüßte der dbl die geplante Gesetzesinitiative zur Schulgeldbefreiung, mahnte jedoch zugleich an, dass er dies als einen Übergangsschritt sehe. Der dbl erneuerte seine Forderung nach einer regelhaften hochschulischen Ausbildung für die Logopädie und wies dabei auf die seit 2016 bestehende Arbeit des Arbeitskreises Berufsgesetz Logopädie/Sprachtherapie hin, der u. a. zur Umsetzung der Vollakademisierung eine Gesetzesvorlage erarbeitet habe. Die vollständige Stellungnahme des dbl ist hier abzurufen.
Die Pressemitteilung der sozialpolitischen Sprecherin der hessischen CDU-Landtagsfraktion Claudia Ravensburg zur Abschaffung des Schulgeldes in Gesundheitsfachberufen in Hessen finden Sie hier.
Azzisa Pula-Keuneke, dbl-Referat Bildung