Meldung
Schiedsstelle setzt Änderungsvereinbarung „TML“ zum 1. Dezember 2022 fest
Keine Änderung bei den beteiligten Berufsverbänden
Die Schiedsstelle hat in der Sitzung vom 15. November 2022 entschieden, dass es keine Veränderung bei der Festlegung der an den bundesweiten Vertragsverhandlungen zu beteiligenden Berufsverbänden gibt. Der VDLS wurde nicht als weitere maßgebliche Spitzenorganisation auf Bundesebene anerkannt. Demgegenüber wird der dba trotz seiner geringen Mitgliederzahl weiterhin als eine solche maßgebliche Spitzenorganisation angesehen.
Die Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V in Bezug auf telemedizinische Leistungen wurde von der Schiedsstelle mit einer inhaltlichen Änderung festgesetzt.
Telemedizinische Leistungen können ab dem 1. Dezember 2022 auch an Versicherte unter vier Jahren abgegeben werden. Dabei haben Leistungserbringer/innen besonders sorgfältig zu prüfen, ob die Kriterien nach § 7a Abs. 3 lit. a) vorliegen und dies in der Patientenakte zu dokumentieren.
Angeregt durch konstruktive Vorschläge der unparteiischen Schiedsstellenmitglieder werden die vier Berufsverbände und der GKV-Spitzenverband im Nachgang zur Schiedsverhandlung nochmals in gemeinsame Gespräche eintreten, um weitere Regelungen – insbesondere zur pauschalen Abgeltung der Hardwarekosten – zu treffen und Unklarheiten im Bereich einzelner Punkte zu beseitigen.
(GS/Referat Recht)