Meldung
Rechtsgutachten Heilpraktikerrecht: Verbände geben Stellungnahme ab
Seit einiger Zeit beschäftigt sich die Politik mit der Reform des Heilpraktikerrechts. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte dazu ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das nun, nach seiner Veröffentlichung im April dieses Jahrs, Institutionen und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet wurde. Bis zum 20. August war es möglich, hierzu bzw. zum begleitenden Fragenkatalog des BMG eine Stellungnahme abzugeben.
Diese Stellungnahme erfolgte gemeinsam von den im Arbeitskreis Berufsgesetz zusammengeschlossenen logopädischen Berufsverbänden, zu denen auch der dbl gehört.
Im Themenbereich 4 ging es dabei um die Sektorale Heilpraktikererlaubnis, die derzeit außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung Patientinnen und Patienten den Zugang zu Heilmittelerbringer/innen erlaubt, ohne dass eine ärztliche Verordnung vorliegt. Die Verbände wiesen diesbezüglich darauf hin, dass „kein Bedarf für den Erhalt sektoraler Heilpraktikerlaubnisse [bestehe], sofern die Gesetze zu den anderen als ärztlichen Heilberufen (Gesundheitsfachberufen) zukünftig entsprechende Vorschriften zum selbständigen Handeln auf dem jeweiligen Teilgebiet der Heilkunde enthalten“.
Gleichzeitig müsse dabei der Bestandsschutz bereits vergebener Sektoraler Heilpraktikererlaubnisse gewährleistet sein.
Das vollständige Rechtsgutachten des BMG sowie den Fragenkatalog zum Gutachten finden Sie hier.
Die Stellungnahme der Verbände kann hier eingesehen werden.
Azzisa Pula-Keuneke
(dbl-Referat Bildung)