Meldung
Änderungen in der LogAPrO
Prüfungsbedingungen auf dem Prüfstand - Änderungen in Aussicht
Im vergangenen Jahr wurde die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden (LogAPrO) als Folge zweier Bundesverwaltungsgerichtsurteile aus 2019 und 2020 geändert. Die Änderungen traten zum 1. Oktober 2023 in Kraft. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte die Aufgabe, die Ergebnisse der Urteile in die Prüfungsabläufe zahlreicher Gesundheitsberufe umzusetzen.
Protest der Lehrenden – dbl und BDSL wandten sich an die Politik
Für die Logopädie führten die Änderungen der LogAPrO, ebenso wie bei anderen Gesundheitsberufen, jedoch dazu, dass die Prüfungsbedingungen nicht angemessen an die Ausbildung angepasst wurden. Zahlreiche Lehrende verschiedener Bundesländer hatten sich daher an den dbl und den Bundesverband Deutscher Schulen für Logopädie e. V. (BDSL) gewandt, um auf die verschlechterten Prüfungsbedingungen hinzuweisen. Eine der Hauptschwierigkeiten zeigte sich darin, dass für die mündlichen Prüfungen, bestehend aus fünf Fächerkombinationen, nur noch drei Fachprüfer*innen insgesamt zuständig sein sollten statt der bisherigen zwei Fachprüfer*innen pro Prüfungsfach. Da die Umsetzung aller neuen Prüfungsauflagen in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wurde, schlossen sich dbl und BDSL zusammen, um die Schwierigkeiten sowohl auf Landes- wie auf Bundesebene aufzuzeigen mit der nachdrücklichen Bitte an das BMG, die Prüfungsbedingungen wieder zu ändern. Diese Forderung wurde von Lehrenden aus allen Bundesländern mit einer Unterschriftensammlung unterstützt.
Bereitschaft des BMG zur Änderung der Prüfungsauflagen
Das BMG veröffentlichte am 14. Juni 2024 einen Referentenentwurf, in dem u. a. auch folgende Änderungen der LogAPrO aufgenommen wurden:
- Es sollen wieder zwei Fachprüfer*innen pro Fach für die Abnahme der mündlichen Prüfung zuständig sein (statt vorher drei für alle Fächer).
- Für jeden der beiden praktischen Prüfungsteile sind ebenso jeweils zwei Fachprüfer*innen zu bestimmen (statt für beide Teile insgesamt nur zwei).
- Bei Wiederholungsprüfungen sind künftig nur die Klausuren oder mündlichen oder praktischen Prüfungsanteile zu wiederholen, die mit mangelhaft oder ungenügend bewertet wurden. Oft waren zuvor die Länderauslegungen derart, dass der gesamte Prüfungsabschnitt mit allen Teilprüfungen wiederholt werden musste.
Neuer Referentenentwurf im Herbst im Bundesrat
dbl und BDSL begrüßten diese geplanten Änderungen in ihrer gemeinsamen Stellungnahme ausdrücklich: Ihr schloss sich auch der Deutschen Bundesverband der akademischen Sprachtherapie und Logopädie (dbs) an. Nicht geändert wird jedoch das Benotungssystem nach § 9 LogAPrO und die Auflage, dass alle Prüfungsteile mit ausreichend bestanden werden müssen.
Die mündliche Anhörung, zu der auch der dbl geladen war, fand am 19. Juli 2024 statt. Am 18. Oktober 2024 wird der überarbeitete Referentenentwurf in den Bundesrat gehen und voraussichtlich zu Beginn des neuen Jahres werden die Bestimmungen zur Änderung der Gesetzes und somit auch der LogAPrO Gesetzeskraft haben.
Wie geht’s weiter?
dbl, BDSL und dbs gehen davon aus, dass die notwendigen Änderungen der LogAPrO in der Verkündung des Gesetzes auch enthalten sein werden und damit die Prüfungsabläufe ab 2025 wieder der logopädischen Ausbildung entsprechend gestaltet werden können.
Hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung und weiteren Ausrichtung der logopädischen Ausbildung wurde seitens des BMG ausdrücklich auf die für 2026 zu erwartende Berufsgesetznovellierung verwiesen.