Meldung
Projektgruppe „Direktzugang“ veröffentlicht Visionspapier
2019 verabschiedete der Bundestag das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Dieses sah unter anderem vor, dass ein Modellprojekt zur sogenannten Blanko-Verordnung durchgeführt wird. Der dbl rief hierzu eine Projektgruppe ins Leben, die diesen Prozess aktiv begleiten sollte.
Blankoverordnung wäre kein Fortschritt
Dabei kristallisierte sich bald heraus, dass die geplante Blankoverordnung weder den Patienten und Patienten, noch den Leistungserbringer*innen signifikante Verbesserungen bringen würde. Letzten Endes hätte sie nur dazu geführt, dass die Ärzt*innen weiterhin entschieden hätten, ob und wann eine logopädische Behandlung stattfinden darf, die Budget-Verantwortung aber an die Leistungserbringer*innen übergegangen wäre. Daher lehnte der dbl die Blankoverordnung ab und forderte in einem Positionspapier stattdessen den Direktzugang.
Nach der Bundestagswahl 2021 kamen insbesondere Gesundheitspolitiker*innen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen auf den dbl zu und baten um unser Positionspapier zum Direktzugang und tauschten sich mit Frauke Kern (Interessenvertretung der Freiberufler*innen) dazu aus. So erhielt die Erprobung des Direktzugangs Einzug in den Koalitionsvertrag und wird von allen Regierungsfraktionen unterstützt.
Im Bundesgesundheitsministerium soll bis Ende des Jahres ein Eckpunktepapier zum Direktzugang erarbeitet werden.
dbl-Visionspapier entwickelt
Also traf sich die Projektgruppe (Antje Krüger, Frauke Kern, Liesa Kröger, Silvia Gosewinkel, Dagmar Karrasch, Stephan Olbrich) im Januar 2023 in Berlin und entwickelte ein dbl-Visionspapier, das in diesen Tagen sämtlichen befassten politischen Vertreter*innen, dem Bundesministerium für Gesundheit sowie allen logopädischen Verbänden und dem SHV zugegangen ist. Außerdem hat die PG im März eine Mitgliederkonferenz (dblAKTUELL) zum Thema durchgeführt.
Forderungen
Im Visionspapier wird vorgeschlagen, den Direktzugang in einem Modellprojekt zu erproben. Gefordert wird u.a., bei der Evaluierung des Modellprojekts die betroffenen Heilmittelverbände miteinzubeziehen und den bürokratischen Aufwand für die Praxen gering zu halten. Weiterhin muss der Direktzugang allen Leistungserbringer*innen (akademisiert und nichtakademisiert) ermöglicht werden.
Das Visionspapier zeigt auf, dass alle Beteiligten durch den Direktzugang profitieren können:
- Die Patient*innen erhalten eine zielgerichtetere und niedrigschwelligere Versorgung.
- Ärzt*innen werden durch die Entbürokratisierung entlastet.
- Die Logopädie erfährt eine höhere Anerkennung, wodurch die Attraktivität des Berufsbildes steigt, was wiederum hilft, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Von den Kostenträgern wird für das Modellprojekt ein Verzicht auf jede Form der Mengenbegrenzung/Budgetierung gefordert. Nur so käme man letztendlich zu aussagekräftigen Daten bzgl. Mengenentwicklungen, Kosten und medizinischem Nutzen. Weiterhin wird vorgeschlagen, den logopädischen Leistungskatalog um Positionen wie interprofessionelle Teambesprechungen, das Erstellen von Gutachten, Überweisen zum Facharzt/zur Fachärztin oder auch das Verordnen von Hilfsmitteln zu erweitern.
Wie geht es jetzt weiter?
Das Bundesgesundheitsministerium plant, das Modellprojekt Direktzugang im sogenannten „Versorgungsgesetz II“ zu verankern. Dieses wird voraussichtlich Anfang 2024 in Kraft treten. Wenn dies geschehen ist, werden sich die logopädischen Berufsverbände mit dem GKV-Spitzenverband treffen, um die Rahmenbedingungen des Modellprojekts auszuhandeln.
Das vollständige Visionspapier des dbl zum Direktzugang finden Sie hier zum Nachlesen.