Meldung
Primärqualifizierende hochschulische Ausbildung in der Logopädie
Arbeitskreis Berufsgesetz verabschiedet Positionspapier zur primärqualifizierenden hochschulischen Ausbildung in der Logopädie/Sprachtherapie
Im Zuge der Diskussion um die hochschulische Ausbildung in den Therapieberufen wird seitens des Gesetzgebers häufig auf das Pflegeberufereformgesetz (2017) und das Hebammenreformgesetz (2019) verwiesen. In beiden Gesetzen ist das Studiengangsformat „duales Studium“ festgelegt. Hinweise auf die beiden Berufsgesetzte finden sich u. a. auch in der Begründung zur erneuten Verlängerung der Modellklausel in den Berufsgesetzen der Therapieberufe, die der Kabinettsentwurf für ein Gesetz zur Weitentwicklung der Gesundheitsversorgung (GWVG) vom 16. Dezember 2020 vorsieht.
Der AK Berufsgesetz stellt in seinem im Januar 2021 verabschiedeten Positionspapier fest, dass das seitens des Wissenschaftsrates im Rahmen der HQG Plus Studie definierte Studienformat "Primärqualifizierender Studiengang" den Anforderungen an eine hochschulische Ausbildung in der Logopädie/Sprachtherapie voll und ganz entspricht.
Gleichzeitig stellt der AK Berufsgesetz aber auch klar, dass das duale Studium als Studienformat den Anforderungen an die Ausbildung - insbesondere in Hinblick auf die klinisch-praktische Qualifikation - in der Logopädie/Sprachtherapie in keiner Weise genügt und die Etablierung einer eigenständigen Wissenschaftsdisziplin behindert.
Dietlinde Schrey-Dern
Sprecherin des AK Berufsgesetz