Meldung
PRESSEMITTEILUNG: Logopädie/Sprachtherapie: Verbände gegen weitere Verschiebung der Hochschulausbildung
Anhörungstermin des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) am Donnerstag, 19.11.2020
(Frechen, den 18.11.2020) In einer gemeinsamen Stellungnahme haben sich die Berufsverbände der Logopädie/Sprachtherapie (1) (dba, dbl, dbs, LOGO Deutschland) im Arbeitskreis Berufsgesetz (AK BerufsG) entschieden gegen eine erneute Verlängerung der Modellklausel zur Erprobung der hochschulischen Ausbildung ausgesprochen. Im Referentenentwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GWVG) vom 28. Oktober 2020 ist vorgesehen, die Entscheidung über die Modellphase, die bereits 2016 auf 2021 verschoben worden war, noch einmal um fünf Jahre auf das Jahr 2026 zu vertagen. Das BMG hat dazu für den morgigen Donnerstag zu einer Anhörung geladen.
Der Arbeitskreis Berufsgesetz befürchtet, dass die längst überfällige Entscheidung einer hochschulischen Ausbildung auf die lange Bank geschoben und die Logopädie/Sprachtherapie in Deutschland dauerhaft von der europaweit üblichen hochschulischen Ausbildung ausgeschlossen werden soll. „Dabei verfügen bereits heute mehr als 90 % der Absolventen über das Abitur und immer mehr der (berufs-)fachschulisch Ausgebildeten erwerben im Anschluss zusätzlich einen Hochschulabschluss. Für die Berufsfachschüler bedeutet dies jedoch, dass sie enorme Kosten und eine bis zu sechsjährige Ausbildungszeit in Kauf nehmen müssen, um eine international anschlussfähige Ausbildung zu erhalten. Das ist unzumutbar!“, unterstreicht die Sprecherin des AK BerufsG, Dietlinde Schrey-Dern.
Seit Jahren belegen die an deutschen Hochschulen laufenden und 2015, 2019 sowie 2020 umfassend evaluierten Modellstudiengänge in der Logopädie eindrucksvoll die Notwendigkeit einer hochschulischen Ausbildung. Auch die Umsetzbarkeit, Qualität und Finanzierbarkeit entsprechender Studiengänge konnte nachgewiesen werden.
Eine weitere Verschiebung ist aus Sicht des AK BerufsG nicht akzeptabel. Sie gefährdet die ohnehin mit Nachwuchsproblemen belasteten Berufsgruppen der Logopädie/Sprachtherapie, die Weiterentwicklung des Faches in Forschung und Wissenschaft, die überfällige Vereinheitlichung der aktuell 12 berufsfach- und hochschulischen Ausbildungswege in einem neuen Berufsgesetz sowie nicht zuletzt auch die ambulante und stationäre Patientenversorgung.
Deshalb fordert der AK BerufG, die Modellklausel nicht zu verlängern. Stattdessen muss das völlig veraltete Logopädengesetz aus dem Jahr 1980 noch in dieser Legislaturperiode ersetzt werden durch ein neues, einheitliches Berufsgesetz mit der hochschulischen Ausbildung als Regelausbildung für alle 12 Berufe im Bereich Logopädie/Sprachtherapie.
Die Stellungnahme der Berufsverbände finden Sie hier.
(1) Der Begriff Logopädie/Sprachtherapie steht für alle beruflichen Handlungsfelder der Atem-, Stimm-, Sprech-, Sprach-, Hör- und Schlucktherapie und umfasst alle darin tätigen 12 Berufsgruppen.
V.i.S.d.P.: Dietlinde Schrey-Dern, Sprecherin AK BerufsG, c/o dbl., Augustinusstraße 11a, 50226 Frechen, info@arbeitskreis-berufsgesetz.de, www.arbeitskreis-berufsgesetz.de