Meldung
19.03.2020
Praxisausfallversicherung
Das Risiko einer Praxisschließung infolge einer Quarantänemaßnahme ist im Rahmen einer Praxisausfallversicherung grundsätzlich versicherbar. Einen solchen Schutz bieten aber nicht alle Policen an. Daher sollten diese vor Vertragsabschluss im Hinblick auf alle Leistungen sorgfältig geprüft und verglichen werden. Sofern Sie eine solche Versicherung abgeschlossen haben, prüfen Sie bitte den Umfang Ihres Versicherungsschutzes.