Meldung
PKV: Hygienepauschale und Videobehandlung als Sonderregelungen bis Ende Dezember 2020
Aufgrund vermehrter Nachfragen weisen wir noch einmal darauf hin, dass der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) seine Sonderregelungen für Heilmittelerbringer-Leistungen bis Ende 2020 verlängert hat. Wir zitieren aus der entsprechenden Pressemitteilung:
"Heilmittelerbringer wie etwa Physiotherapeuten und Logopäden erhalten weiterhin die pandemiebedingte Extravergütung von 1,50 Euro je Behandlung. Zum Schutz der Patientinnen und Patienten werden außerdem bis zum Jahresende im Heilmittelbereich Behandlungen per Videotherapie anerkannt und erstattet. Voraussetzung ist, dass die Videotherapie ausdrücklich zwischen Therapeut und Versichertem vereinbart wurde, sie für die Versorgung des Patienten im Einzelfall therapeutisch sinnvoll erscheint und für die Behandlung geeignet ist. Zudem sollte der behandelnde Arzt die Videotherapie auf der Verordnung befürworten, z.B. durch den Zusatz 'ggf. auch per Videotherapie'."
Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass freiberufliche LogopädInnen ihre Kostenpauschale für Hygieneaufwendungen in ihrem Vertrag mit privat versicherten PatientInnen selbstverständlich frei gestalten können. Insofern können auch die tatsächlich entstehenden Kosten zur Anrechnung gebracht werden, die mit der Extravergütung der PKV i.d.R. nicht abgedeckt werden können. In diesem Fall ist der Patient oder die Patientin darauf hinzuweisen, dass möglicherweise keine volle Erstattung seitens der PKV erfolgt.
(GS/Feit)