Meldung
PKV: Corona-Hygienepauschale und Videotherapie bis Ende März 2022
In der Mitteilung heißt es u.a. (Hervorhebungen: dbl):
"Sonderregelung für den Heilmittelbereich
Heilmittelerbringer wie etwa Physiotherapeuten und Logopäden erhalten ebenfalls befristet bis zum 31. März (2022, d.V.) die pandemiebedingte Extravergütung von 1,50 Euro je Behandlung. Zum Schutz der Patientinnen und Patienten werden außerdem im Heilmittelbereich Behandlungen per Videotherapie anerkannt und erstattet. Voraussetzung ist, dass die Videotherapie ausdrücklich zwischen Therapeut und Versichertem vereinbart wurde, sie für die Versorgung des Patienten im Einzelfall therapeutisch sinnvoll erscheint und für die Behandlung geeignet ist. Zudem sollte der behandelnde Arzt die Videotherapie auf der Verordnung befürworten, z.B. durch den Zusatz „ggf. auch per Videotherapie“.