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PKV: Corona-Hygienepauschale und Abrechenbarkeit Videobehandlung verlängert
Zur Übernahme der mit der Corona-Pandemie verbundenen Mehrkosten im Bereich der Hygiene und um die hochwertige Versorgung der Versicherten zu gewährleisten, hatte der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) mit der Bundesärzte- sowie der Bundeszahnärztekammer bereits im Frühjahr einen Vergütungszuschlag abgestimmt. Diese sogenannte Corona-Hygienepauschale wurde nun noch ein Mal bis zum 30. September 2021 verlängert.
Sonderregelung für den Heilmittelbereich
Heilmittelerbringer/innen erhalten ebenfalls befristet bis zum 30. September die pandemiebedingte Extravergütung von 1,50 Euro je Behandlung. Zum Schutz der Patientinnen und Patienten werden außerdem im Heilmittelbereich Behandlungen per Videotherapie anerkannt und erstattet. Voraussetzung ist, dass die Videotherapie ausdrücklich zwischen Therapeut und Versichertem vereinbart wurde, sie für die Versorgung des Patienten im Einzelfall therapeutisch sinnvoll erscheint und für die Behandlung geeignet ist. Zudem sollte der behandelnde Arzt die Videotherapie auf der Verordnung befürworten, z.B. durch den Zusatz „ggf. auch per Videotherapie“.
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