Meldung
11.01.2021
PKV: Corona-Hygienepauschale - Extravergütung bis Ende März verlängert
Auch Videobehandlung weiter möglich
Für den Heilmittelbereich sind in der Privaten Krankenversicherung die Sonderregelungen bis zum 31. März 2021 verlängert worden. Heilmittelerbringer erhalten verlängert bis zum 31. März 2021 die pandemiebedingte Extravergütung von 1,50 Euro je Behandlung. Zum Schutz der Patientinnen und Patienten werden außerdem im Heilmittelbereich Behandlungen per Video anerkannt und erstattet. Voraussetzung ist, dass die Videotherapie ausdrücklich zwischen Therapeut und Versichertem vereinbart wurde, sie für die Versorgung des Patienten im Einzelfall therapeutisch sinnvoll erscheint und für die Behandlung geeignet ist. Zudem sollte der behandelnde Arzt die Videotherapie auf der Verordnung befürworten, z.B. durch den Zusatz "ggf. auch per Videotherapie".