Meldung
Offizielle Empfehlungen der Krankenkassen für den Heilmittelbereich aufgrund des Ausbruchs von SARS-CoV-2 (Corona)
Vorübergehende Aussetzung von Fristen
Die Kassenverbände haben heute die aktuellen Empfehlungen auf Bundesebene „für einen reibungslosen Verordnungsprozess“ angesichts der Corona-Krise herausgegeben.
Hierbei gibt es vier zu beachtende Punkte, wovon die ersten beiden von besonderer Bedeutung für uns sind:
Diese besagen, dass der Behandlungsbeginn und die Unterbrechungfristen vorerst (bis zum 30.04.2020) von den Krankenkassen nicht geprüft werden.
Dies bedeutet de facto eine Aussetzung der vorgenannten Fristen.
Diese Maßnahmen gehen uns als Verband zwar noch nicht weit genug, stellen aber eine erste Regelung und damit ein erstes Entgegenkommen seitens der Kassen dar.
Angesichts der aktuellen Situation stehen wir weiterhin in engem Austausch mit GKV-SV, den Kassenvertretern und der Bundespolitik, um weitergehende Maßnahmen zu erreichen.
Den genauen Wortlaut entnehmen Sie bitte der Information, die wir hier für Sie eingestellt haben.